3. Wer darf wählen?

Du darfst bei der Kommunalwahl wählen,

  • wenn du mindestens 16 Jahre alt bist,
  • die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft hast,
  • seit mindestens 16 Tagen in Mönchengladbach wohnst,
  • und nicht vom Wählen ausgeschlossen bist.

Dann bist du wahlberechtigt!

Wann ist man vom Wählen ausgeschlossen? Nur in sehr seltenen Fällen darf jemand nicht wählen. Zum Beispiel:

Wenn ein Gericht entschieden hat, dass jemand keine Entscheidungen treffen kann und deshalb eine besondere Betreuung für alle Lebensbereiche braucht.

Wichtig: Die Integrationsratswahl findet am gleichen Tag wie die Kommunalwahl statt. Du bekommst dafür eine extra Wahlbenachrichtigung.

Du darfst bei der Integrationsratswahl wählen,

  • wenn du mindestens 16 Jahre alt bist,
  • keine deutsche Staatsangehörigkeit hast oder zusätzlich zur deutschen eine andere Staatsangehörigkeit hast,
  • seit mindestens einem Jahr in Deutschland lebst,
  • und am Wahltag in Mönchengladbach gemeldet bist.

Nicht wahlberechtigt sind Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder keinen gesicherten Aufenthaltstitel besitzen.

Diese Wahl ist wichtig für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Der Integrationsrat setzt sich für ihre Interessen ein – zum Beispiel bei Bildung, Teilhabe oder Rassismus.

Lies weiter: Wer wird gewählt? (--> 4.)