Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Flyer mit Kurzinformationen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat vom Bund für den Ausbau des Offenen Ganztags zusätzliche Mittel in Höhe von 158.150.700 Euro Ende letzten Jahres erhalten. Die Verwaltungsvereinbarung zu den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ wurden zum 28. Dezember 2020 in Kraft gesetzt. Die für das weitere Handeln notwendige Förderrichtlinie „Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ wurde am 22.01.2021 veröffentlicht.

Das Förderbudget für die Stadt Mönchengladbach beträgt 2.710.800 Euro, die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 85 Prozent der zuwen­dungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Dies bedeutet, dass die Stadt Mönchengladbach einen Eigenanteil in Höhe von 15 Prozent leisten muss.

Mit der Förderung soll der quantitative und qualitative investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglicht und beschleunigt werden. Zudem sollen zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen bzw. bestehende Ganztagsangebote weiterentwickelt werden.

Förderfähig sind:

  1. Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistun­gen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen.
  2. Baumaßnahmen: Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine Genehmigungsplanung zur Nutzungsänderung hinausgehenden Architek­ten- und Ingenieurleistungen erforderlich sind, Modernisierungs-, Sanie­rungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung, Neubaumaßnah­men als selbständig nutzbare Bauwerke, Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehend genannten Baumaßnahmen stehen und von Dritten (außerhalb der Verwaltung) erbracht werden (z.B. Architekten- und Gutachterleistungen für das Ver­fahren zur Baugenehmigung, Entwässerungsplanung, Grundrisszeich­nung, statische Berechnung, Nutzflächen- und Kubaturberechnung, Wär­meschutznachweis, Angaben über Abstandsflächen, Nachweis über Ver­sorgungs- und Entsorgungsanlagen).
  3. Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere
  • Mobiliar,
  • Spiel- und Sportgeräte,
  • Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermögli­chen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen,
  • Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen, separate Toiletten, mobile Trennwände),

soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Schüle­rinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 oder der qualitativen Verbes­serung der Betreuungsumgebung für Schülerinnen und Schüler der Jahr­gangsstufen 1-4 dienen.

Nach der Förderrichtlinie waren die Anträge bis zum 28.02.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Diese Frist wurde eingehalten.

Für nachfolgend aufgeführte Maßnahmen wurden Fördermittel beantragt:

Mit dem Finanzrahmen von 3.189.176 € (beantragtes Fördervolumen von 2.710.800 € sowie der städtische Eigenanteil in Höhe von 478.376 €) sollen folgende Maßnahmen realisiert werden:

- Leistungsphasen I und IV für die Errichtung des OGS-Baus an der KGS Bell (100.210,52 €)

- Leistungsphasen I und V für die Errichtung des OGS-Baus an der KGS Ohler (93.347,20 €)

- Umzug der Verwaltung an der KGS Anton-Heinen (21.16069 €)

- Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen / Mobiles Mobiliar

       (1.267.393,26 € an 44 Standorten)

- Ausstattungsinvestitionen im Küchenbereich / Cook & Chill

       (438.100 € an 13 Standorten)

 - Ausstattungsinvestitionen auf Außenflächen / Kleinspielfelder

       (650.453,06 € an 9 Standorten)

- Ausstattungsinvestitionen auf Außenflächen / Sportgeräte

       (147.896,17 € an 29 Standorten)

- Ausstattungsinvestitionen auf Außenflächen / Spielgeräte

       (175.324,64 € an 9 Standorten)

- Ausstattungsinvestitionen in Sporthallen / Bewegungslandschaften

       (180.485,25 € an 17 Standorten)

In dieser Liste ist ersichtlich, welche Maßnahme an den einzelnen Schulen geplant sind.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 durchgeführt und abgerechnet sein. Bilder von bereits fertigen Maßnahmen haben wir für Sie nach Themen zusammengestellt:

Mobiliar

Spielgeräte

Sport