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Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) 

 

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf 2 Kapitel mit unterschiedlichen Förderzielen.

Das "Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)" stellt die Rechtsgrundlagen für die schnelle, unbürokratische und wirkungsvolle Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen dar. Die durch das Kapitel 2 KInvFG erforderliche Gesetzesänderung ist am 19. Januar 2018 in Kraft getreten.

Die Fördermittel stehen den nordrheinwestfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung. Die pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können.

Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 % gefördert. Die Kommunen müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen 10 % igen Eigenanteil erbringen.

Grundlage ist das Gesetz zur Gemeindefinanzierung

 

 Kapitel I

 

Im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet stehen die Mittel für Investitionen in Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.

Hier nutzt die Stadt Mönchengladbach im Fachbereich Schule und Sport die Fördergelder um eine neue, moderne Sportanlage den "CampusPark Rheydt" zu entwickeln. Das Gesamtvolumen beträgt 4,6 Mio. €

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum 31.12.2021 erfolgen.

 

Kapitel II

 

Die Mittel dienen der Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Gefördert werden Investitionen in Sanierung, Umbau, Erweiterung und, in engen Grenzen, Neubau von Schulgebäuden.

Hier erhält die Stadt Mönchengladbach bis Ende 2022 pauschal Gesamtfördermittel in Höhe von 24.476.588 Euro. Es erfolgt eine 90%ige Gegenfinanzierung der Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Daraus ergibt sich inkl.10 % Eigenanteil ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 27.196.209 Euro.

Beschlossen wurde, dass mit diesen Geldern drei notwendige Brandschutzsanierungen realisiert werden.

Die Standorte wurden wie folgt festgelegt:

Gesamtschule Espenstraße, Espenstr. 21 (11,2 Mio. €)

Mathematisch Naturwissenschaftliches Gymnasium, Rheydter Str. 65
(8 Mio. €) 

Schulzentrum Rheindahlen, Geusenstr. 27 (8 Mio. €)

  

Weitere Informationen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) erhalten Sie hier:

KInvFG (Bundesgesetz) (Webseite)Verwaltungsvereinbarung zu Kapitel 1 KInvFG (Webseite)Verwaltungsvereinbarung zu Kapitel 2 KInvFG (Webseite)KInvFöG NRW