Gute Schule 2020

Der Landtag NRW hat am 14.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) verabschiedet. Danach erhalten die Kommunen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur dienen. Die Kredite werden von der NRW.BANK bewilligt, das Land übernimmt die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kommunen. In den Jahren 2017 bis 2020 kann die Stadt Mönchengladbach jährlich ein Kreditkontingent von 9.135.387 € also insgesamt 36.541.548 € ausschöpfen.

Hier finden Sie die bereits fertiggestellten Maßnahmen.

 

Grundlagen für die Umsetzung des Förderprogramms sind folgende Bestimmungen:

  1. Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)
  2. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 16.12.2016 zur         Verbuchung der Kredite von der NRW.BANK und der Schuldendiensthilfen des Landes im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ im kommunalen Haushalt

  Alle Informationen aktualisiert zu finden unter:

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGute-Schule-  2020/15839/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true