Beutelsbacher Konsens und „Neutralitätsgebot“ - was bedeutet das für die schulische Praxis?
Workshop an für Lehrkräfte und an Schule tätige Sozialarbeiter*innen
Tim Ackermann Referent /DGB-Bildungswerk-NRW bietet einen Workshop an für Lehrkräfte und an Schule tätige Sozialarbeiter*innen
am 18.03.2026 ab 14.00 h – 17.30 Uhr,
VHS in Mönchengladbach
Kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Für weitere Informationen steht Michael Holzportz unter
02161-25-53797 oder
Michael.Holzportz@moenchengladbach.de zur Verfügung.
Nutzen Sie bitte das nachstehende Anmeldeformular. Eine Bestätigung der Teilnahme erfolgt per E-Mail.
Die politischen Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, wie wichtig demokratische Bildung ist. Angesichts der rechtspopulistischer Wahlerfolge sowie der Zunahme islamistischer und rechtsextremer Positionen unter Jugendlichen ist der Bedarf nach demokratischer Orientierung hoch. Gleichzeitig sind viele Lehrerinnen und Lehrer verunsichert, inwieweit politische Äußerungen zulässig sind und was eine vermeintliche Neutralitätspflicht der Lehrkräfte konkret bedeutet.
Der Beutelsbacher Konsens beinhaltet ein Neutralitätsgebot und hält drei zentrale Prinzipien für die Bildungsarbeit fest:
- Überwältigungsverbot,
- Kontroversität und
- Schüler*innen-Orientierung.
Damit geht jedoch keinesfalls eine Wertneutralität des Unterrichts einher: Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Menschenrechte.
Wir werden uns in dem Workshop damit auseinandersetzen, was die Prinzipien des Beutelsbacher Konsens für Lehrkräfte bedeuten. Darüber hinaus werden wir uns mit den geltenden Vorgaben für Lehrkräfte (Schulgesetz NRW, Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zu Unparteilichkeit von Schulen im Vorfeld von Wahlen) beschäftigen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis erarbeiten.
