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Einspruch (zur Niederschrift) einlegen

Online-Terminvereinbarung

Sie können online Termine für Ihr Anliegen in der Bußgeldstelle vereinbaren. 

>> Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung


Sind Sie Betroffene/r in einem Bußgeldverfahren, können Sie schriftlich Einspruch einlegen und uns diesen per Post zusenden oder direkt im Hausbriefkasten einwerfen. Ein Termin ist dazu nicht erforderlich.

 

Ihr Einspruch muss unterschrieben sein; eine einfache E-Mail genügt nicht. Beachten Sie bitte auch die Vorgaben im Anhang Ihres Bußgeldbescheides.

 

Sie können einen Einspruch auch zur Niederschrift einlegen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter, diese/r nimmt Ihren Einspruch auf und Sie brauchen lediglich zu unterschreiben. Für die Terminvereinbarung benötigen Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Bußgeldbescheid.

 

Achtung: Es können vor Ort keine Dolmetscher gestellt werden.


Erläuterung zu den Aktenzeichen:

Ihr Aktenzeichen startet mit 3299., dann handelt es sich um ein Rotlichtvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3292. oder 3293, dann handelt es sich um ein Geschwindigkeitsvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3291. oder 3298, dann handelt es sich um ein Verstoß im ruhenden Verkehr.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3294. bis 3297, dann handelt es sich um eine Polizeianzeige.