Einspruch (zur Niederschrift) einlegen

Online-Terminvereinbarung

Sie können online Termine für Ihr Anliegen in der Bußgeldstelle vereinbaren. 

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Sind Sie Betroffene/r in einem Bußgeldverfahren, können Sie schriftlich Einspruch einlegen und uns diesen per Post zusenden oder direkt im Hausbriefkasten einwerfen.

Ein Termin ist dazu nicht erforderlich.

Ihr Einspruch muss unterschrieben sein; eine einfache E-Mail genügt nicht. Beachten Sie bitte auch die Vorgaben im Anhang Ihres Bußgeldbescheides.

Sie können einen Einspruch auch zur Niederschrift einlegen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter, diese/r nimmt Ihren Einspruch auf und Sie brauchen lediglich zu unterschreiben. Für die Terminvereinbarung benötigen Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Bußgeldbescheid.

Achtung: Es können vor Ort keine Dolmetscher gestellt werden.

Erläuterung zu den Aktenzeichen

Es handelt sich um ein Rotlichtvergehen.

Es handelt sich um ein Geschwindigkeitsvergehen.

Es handelt sich um ein Verstoß im ruhenden Verkehr.

Es handelt sich um eine Polizeianzeige.