Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Antritt eines Fahrverbots (Führerschein abgeben)

Online-Terminvereinbarung

Sie können online Termine für Ihr Anliegen in der Bußgeldstelle vereinbaren.

 >> Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung



Um ein Fahrverbot anzutreten, können Sie uns Ihren Führerschein unter Angabe des Aktenzeichens per Post zusenden oder unter Angabe des Aktenzeichens direkt im Hausbriefkasten einwerfen. Beachten Sie bitte, dass der Führerschein erst als abgegeben gilt, wenn die Post gesichtet wurde.

 

Sie können Ihren Führerschein auch persönlich abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter und bringen Sie den Führerschein persönlich vorbei oder bevollmächtigen Sie jemanden zur Abgabe. Für die Terminvereinbarung benötigen Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Bußgeldbescheid.

 

Achtung: Sobald Sie den Führerschein abgegeben haben, dürfen Sie kein Fahrzeug mehr fahren; auch nicht von der Bußgeldstelle aus nach Hause.

 

Ab Januar 2021 können Sie auch wieder Fahrverbote von anderen Kommunen bzw. Kreisen bei uns abwickeln. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „auswärtiges Fahrverbot“ an bussgeldstelle@moenchengladbach.de . Bitte füge Sie Ihren vollständigen Namen und eine Telefonnummer bei, da nur so eine weitere Bearbeitung möglich ist. Der zuständige Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.

Wichtig: Es können keine gerichtlich angeordneten Fahrverbote abgewickelt werden.

 

Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben, setzen Sie sich bitte mit der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes in Verbindung, um eine Verlusterklärung abzugeben, und informieren Sie bitte Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter im Bußgeldverfahren.

 

Haben Sie einen außer-europäischen Führerschein, informieren Sie bitte Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter und nehmen ebenfalls Kontakt zur Führerscheinstelle Ihres Wohnortes auf.

 

Wohnen Sie im Ausland oder halten sich regelmäßig dort auf, sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter über die Umsetzung des Fahrverbotes.

 

Sofern Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich von der Führerscheinstelle kontaktiert werden. Für Fragen zu Probezeitverlängerungen etc. wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter dort.


Erläuterung zu den Aktenzeichen:

Ihr Aktenzeichen startet mit 3299., dann handelt es sich um ein Rotlichtvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3292. oder 3293, dann handelt es sich um ein Geschwindigkeitsvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3291. oder 3298, dann handelt es sich um ein Verstoß im ruhenden Verkehr.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3294. bis 3297, dann handelt es sich um eine Polizeianzeige.