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Akteneinsicht

Online-Terminvereinbarung

Sie können online Termine für Ihr Anliegen in der Bußgeldstelle vereinbaren.

 >> Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung


Sind Sie Betroffene/r in einem Bußgeldverfahren und haben bereits Einspruch eingelegt, dann haben Sie die Möglichkeit eine Akteneinsicht zu beantragen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter und erscheinen Sie persönlich. Für die Terminvereinbarung benötigen Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Bußgeldbescheid.

 

Es ist nicht möglich, Akten oder Teile daraus mitzunehmen.

 

Sofern Sie eine Anwältin oder einen Anwalt bestellt haben, kann dieser für Sie Akteneinsicht beantragen.


Erläuterung zu den Aktenzeichen:

Ihr Aktenzeichen startet mit 3299., dann handelt es sich um ein Rotlichtvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3292. oder 3293, dann handelt es sich um ein Geschwindigkeitsvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3291. oder 3298, dann handelt es sich um ein Verstoß im ruhenden Verkehr.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3294. bis 3297, dann handelt es sich um eine Polizeianzeige.