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Abholung des Führerscheins nach Fahrverbot

Online-Terminvereinbarung

Sie können online Termine für Ihr Anliegen in der Bußgeldstelle vereinbaren. 

>> Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung


Ist Ihr Fahrverbot abgegolten, müssen Sie einen Termin zur Abholung Ihres Führerscheins vereinbaren. Erscheinen Sie bitte persönlich zum vereinbarten Termin oder bevollmächtigen Sie jemanden zur Abholung. Für die Terminvereinbarung benötigen Sie das Aktenzeichen aus Ihrem Bußgeldbescheid.


Erläuterung zu den Aktenzeichen:

Ihr Aktenzeichen startet mit 3299., dann handelt es sich um ein Rotlichtvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3292. oder 3293, dann handelt es sich um ein Geschwindigkeitsvergehen.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3291. oder 3298, dann handelt es sich um ein Verstoß im ruhenden Verkehr.

Ihr Aktenzeichen startet mit 3294. bis 3297, dann handelt es sich um eine Polizeianzeige.