- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrsangelegenheiten
KFZ-Außerbetriebsetzung
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- die gültigen Kennzeichen
zusätzlich bei Verschrottung des Fahrzeuges vorzulegen:
- ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Sprechzeit / Öffnungszeit
mo - di 08.00 - 15.00 Uhr
mi 07.00 - 13.00 Uhr
do 09.00 - 18.00 Uhr
fr 08.00 - 12.30 Uhr
Die Nummernausgabe endet in der Regel 30 Minuten vorher.
In besonderen Ausnahmefällen behalten wir uns allerdings vor, die Ausgabe der Bearbeitungsnummern auch vorher einzustellen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.