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KFZ Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer)

Hier finden Sie alle Informationen zu Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer).

 

Ihr H-Wunschkennzeichen können Sie unter: KFZ Wunschkennzeichen oder mit dem Online-Service (roter Button unten) direkt online reservieren.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Sie können für Ihr zugelassenes Auto oder Motorrad ein sogenanntes "H-Kennzeichen"  für Oldtimer beantragen, wenn Ihr Fahrzeug vom Tag der Erstzulassung an gerechnet 30 Jahre alt ist und sich im Originalzustand befindet.

 

Hinweis:

Bei Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen (H) und Elektrokennzeichen (E) handelt es sich um einen Zusatz des Kennzeichens, welcher sich aus bestimmten Merkmalen des Fahrzeuges bzw. der Beantragung ergibt. Für die Reservierung des Online-Wunschkennzeichen (siehe roter Button) muss dies noch nicht berücksichtigt werden. Sie müssen jedoch beachten, dass in diesem Fall aus Platzgründen maximal 5 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen MG im System zur Verfügung stehen (z.B. 2 Buchstaben und 3 Zahlen). 

 

Für Zulassungen ab dem 30.01.2014 gilt ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Der amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die KFZ-Zulassung (siehe Formulare/Dokumente) ist hierbei unerlässlich. Außerdem darf keine Zulassung bei Steuerschulden bisheriger Fahrzeuge, sowie rückständigen Verwaltungsgebühren aus dem Kfz-Bereich vorgenommen werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein/-brief (Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II) oder Abmeldebescheinigung bzw. entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • eVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei minderjährigen Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten)
  • Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  • evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach vorliegen aller notwendigen Unterlagen: Sofort

Kosten

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 12,40 EUR

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
KFZ Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer)

Sie können für Ihr zugelassenes Auto oder Motorrad ein sogenanntes "H-Kennzeichen"  für Oldtimer beantragen, wenn Ihr Fahrzeug vom Tag der Erstzulassung an gerechnet 30 Jahre alt ist und sich im Originalzustand befindet.

 

Hinweis:

Bei Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen (H) und Elektrokennzeichen (E) handelt es sich um einen Zusatz des Kennzeichens, welcher sich aus bestimmten Merkmalen des Fahrzeuges bzw. der Beantragung ergibt. Für die Reservierung des Online-Wunschkennzeichen (siehe roter Button) muss dies noch nicht berücksichtigt werden. Sie müssen jedoch beachten, dass in diesem Fall aus Platzgründen maximal 5 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen MG im System zur Verfügung stehen (z.B. 2 Buchstaben und 3 Zahlen). 

 

Für Zulassungen ab dem 30.01.2014 gilt ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Der amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die KFZ-Zulassung (siehe Formulare/Dokumente) ist hierbei unerlässlich. Außerdem darf keine Zulassung bei Steuerschulden bisheriger Fahrzeuge, sowie rückständigen Verwaltungsgebühren aus dem Kfz-Bereich vorgenommen werden.

 

  • Fahrzeugschein/-brief (Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II) oder Abmeldebescheinigung bzw. entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • eVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei minderjährigen Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten)
  • Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  • evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 12,40 EUR

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

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