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Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland

Achtung:  Für Zulassungen ab dem 30.01.2014 gilt ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Der amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die KFZ-Zulassung ist hierbei unerlässlich. Außerdem darf keine Zulassung bei Steuerschulden bisheriger Fahrzeuge, sowie rückständigen Verwaltungsgebühren aus dem Kfz-Bereich vorgenommen werden.

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Ursprungsbescheinigung des Herstellers mit Bestätigung des Herstellers, dass kein Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • dreifach gelbe Versicherungskarte
  • Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (grün)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Bei minderjährigen Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten)
  • Nachweis über durchgeführte Hauptuntersuchung (HU). Diese muss während der Zuteilungsdauer gültig sein.
  • Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
  • evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
  • Vorführung des Fahrzeuges innerhalb der Öffnungszeiten ist zwingend erforderlich
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt)
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Es fallen Gebühren ab 33,90 EUR an.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.