Mit der Zulassung eines Fahrzeuges ist die Einhaltung von Halterpflichten verbunden. Werden diese verletzt kann es zu ordnungsbehördlichen Zwangsstilllegungsmaßnahmen kommen.
Nach § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden für Maßnahmen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Stilllegung von Fahrzeugen Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Die Rahmengebühr liegt zwischen 14,30 und 286,00 Euro und wird nach Abschluss der Angelegenheit per Bescheid in Rechnung gestellt.