• Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
• Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässig Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Weitere Information können Sie beim Bundesamt für Güterverkehr erhalten unter:
Benötigte Unterlagen:
• Nachweis der fachlichen Eignung (siehe www.ihk-krefeld.de)
• finanzieller Leistungsnachweis
(Eigenkapitalbescheinigung ggf. Zusatzbescheinigung)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Stadtkasse)
• Führungszeugnis
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
• Auszug aus dem Verkehrszentralregister
ggf. zusätzlich:
• Handelsregisterauszug
• Gesellschaftsvertrag
• Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
• Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)