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Online-Terminvereinbarung ab 01.07.2020

Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihr Anliegen im Maßnahmenbereich vereinbaren. 

>> Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung

Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässig Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.

 

###Wichtige Gesetzesänderung:  Ab dem 01.01.2022 sind Kraftfahrzeuge, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5 Tonnen haben, erlaubnispflichtig. ###

 

Weitere Information können Sie beim Bundesamt für Güterverkehr erhalten unter:

www.bag.bund.de

 

  • Nachweis der fachlichen Eignung (Zuständigkeit: IHK Krefeld; siehe www.ihk-krefeld.de)
  • finanzieller Leistungsnachweis (Eigenkapitalbescheinigung ggf. Zusatzbescheinigung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Stadtkasse)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister

ggf. zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag 
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • Vorschriften der EG VO1071/2009 und 1072/2009 in der aktuell geltenden Fassung

 

Die Gebühren können im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.

Ansprechpartner/innen

Frau Demandt
Tel.: (02161) 25 - 6191
Zimmer 100

Frau Petschelt
Tel.: (02161) 25 - 6190
Zimmer 100