Online-Terminvereinbarung ab 01.07.2020
Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihr Anliegen im Maßnahmenbereich vereinbaren.
Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässig Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
###Wichtige Gesetzesänderung: Ab dem 01.01.2022 sind Kraftfahrzeuge, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5 Tonnen haben, erlaubnispflichtig. ###
Weitere Information können Sie beim Bundesamt für Güterverkehr erhalten unter:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Zuständigkeit: IHK Krefeld; siehe www.ihk-krefeld.de)
- finanzieller Leistungsnachweis (Eigenkapitalbescheinigung ggf. Zusatzbescheinigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Stadtkasse)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
ggf. zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Vorschriften der EG VO1071/2009 und 1072/2009 in der aktuell geltenden Fassung
Die Gebühren können im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.