Online-Terminvereinbarung ab 01.07.2020

Sie können online Termine für Ihr Anliegen im Maßnahmenbereich vereinbaren. 

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Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (allgemein)

In begründeten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmer auf Antrag von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit werden (u.a. Befahren von gesperrten Straßen und Wegen, Parken im Parkverbot). Zu häufig erteilten Ausnahmegenehmigungen finden Sie näherer Hinweise über die Linkliste "Verwandte Produkte".

Notwendige Unterlagen
formaler Antrag