Online-Terminvereinbarung ab 01.07.2020
Sie können online Termine für Ihr Anliegen im Maßnahmenbereich vereinbaren.
Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (allgemein)
In begründeten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmer auf Antrag von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit werden (u.a. Befahren von gesperrten Straßen und Wegen, Parken im Parkverbot). Zu häufig erteilten Ausnahmegenehmigungen finden Sie näherer Hinweise über die Linkliste "Verwandte Produkte".
Notwendige Unterlagen
formaler Antrag
§ 46 Straßenverkehrsordnung
24,00 EUR bis zu drei Tagen
36,00 EUR bis zu 7 Tagen
60,00 EUR bis zu 14 Tagen
Verwandte Leistungen/Angebote
- Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnungsumzügen
- Bewohnerparkausweis
- Durchfahrtsgenehmigung im Umfeld des Nordparks
- Parkerleichterungen
- Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen
- Straßenbenutzung