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Sachkundebescheinigung für Hunde

Gefährliche Hunde

Die Sachkundeprüfung ist bei einem amtlichen Tierarzt abzulegen.
Sie können hierzu Herrn Lingen (02161 / 25 - 2845) oder Herrn van Luyk (02161 / 25 – 2850) vom Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt Mönchengladbach oder Amtstierärzte anderer Städte und Kreise kontaktieren.

 Weitere Informationen sind auf der Seite des Fachbereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit erhältlich.

Hunde bestimmter Rassen

Die Sachkundeprüfung kann von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Eine Liste sachverständiger Personen und Stellen kann auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden.

 

Große Hunde

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.