Haftpflichtversicherung

Für Hunde ist eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die gesetzlich geforderte Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500.000 Euro, die Mindestversicherungssumme für sonstige Schäden beträgt 250.000 Euro.

 

Die Haftpflichtversicherung muss auf die den Hund haltende Person abgeschlossen werden. 

Haftpflichtversicherungen, die von Dritten für den Hund abgeschlossen werden, sind in der Regel nicht anzuerkennen.

Anerkannt werden können solche Haftpflichtversicherungsnachweise von Ehepartnern oder Familienangehörigen, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass sie sich auch auf die Person der Halterin oder des Halters erstrecken und dieser "mitversichert" ist.