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Aufsichtspersonen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur von Personen geführt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Volljährig
  • Sachkundig (Sachkundebescheinigung muss vorliegen)
  • Zuverlässig (aktuelles Führungszeugnis muss vorliegen)
  • Die Person ist in der Lage, den Hund sicher zu halten und zu führen


Bitte beachten Sie, dass Befreiungen von der Maulkorb- und Leinenpflicht personenbezogen sind. Dementsprechend muss jede Person, die den Hund ohne Maulkorb und unangeleint führen will, an der Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter teilnehmen oder eine eigene Verhaltensprüfung mit dem Hund ablegen.