Leinenpflicht für Hunde
Grundsätzlich sind alle Tiere in den Straßen und Anlagen von Mönchengladbach angeleint zu führen. Diese Pflicht gilt insbesondere für Hunde.
Zu Anlagen zählen insbesondere öffentliche Grün- und Parkanlagen.
Ein Ableinen von Hunden ist ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Hundeauslaufflächen und Wirtschaftswegen gestattet. Beim Verlassen dieser Flächen sind Hunde unverzüglich wieder anzuleinen.
Achtung
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen auch auf Hundeauslaufflächen und Wirtschaftswegen nicht abgeleint werden, sofern keine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.