Marder im Haus und Auto

Marder in Haus und Auto können durch nächtliche Geräusche stören oder im Haus oder am Auto Beschädigungen anrichten.

Um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zu geben, sich mit einfachen Mitteln selbst zu helfen, um den "Untermieter" wieder los zu werden, wurde vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen ein Informationsblatt erstellt. Dieses Informationsblatt steht Ihnen am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.

Die Beseitigung eines Marders muss durch die betroffene Person selbst durchgeführt oder beauftragt werden.

 

Die Kreisjägerschaft Mönchengladbach bietet diesbezüglich Beratung an.

Formulare & Broschüren