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Jägerprüfung

Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung.

Die Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines ist bei der Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin bzw. der Bewerber den Hauptwohnsitz hat.

Die Prüfung wird einmal jährlich, in der Regel beginnend am letzten Montag im April, vom Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde abgenommen.

 

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil.

Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil werden folgende Sachgebiete geprüft:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts

Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber alle drei Prüfungsteile bestanden hat.

 

Nachprüfung

Bei Nichtbestehen des schriftlichen Prüfungsteiles ist die gesamte Prüfung nicht bestanden.

Sofern die Schießprüfung und/oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestanden wurde, kann auf Antrag eine Nachprüfung für den oder die nicht bestandenen Prüfungsteile stattfinden.

Die Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Jägerprüfung

Die zu sich für die Jägerprüfung anmeldende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 15. Lebensjahres bei Beginn der Prüfung
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Körperliche Eignung

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung und Prüfung

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Anmeldung kann schriftlich erfolgen. An der Prüfung ist Ihre persönliche Teilnahme notwendig.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

 

Zur Anmeldung

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, ausgestellt durch die Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen (der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein)
  • Führungszeugnis Belegart 0 (nicht älter als 6 Monate)

 

Zur Prüfung

  • Personalausweis
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
  • Einladungsschreiben

Gebühren

Prüfungs- und Zulassungsgebühr: 250,00 Euro

Anmeldung Nachprüfung: 30,00 Euro, zzgl. 80,00 Euro je Prüfungsteil

Adresse

Ordnungsamt
Hauptstraße 162 - 168 
41236 Mönchengladbach

(eingeschränkt barrierefreier Zugang nur über Parkplatz Wilhelm-Strauß-Straße)

Fax: (02161) 25 - 6299
E-Mail: Ordnungsamt@moenchengladbach.de