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Informationen zur Jagdgenossenschaft

Jagdgenossenschaft Mönchengladbach, Rheydt und Wickrath

Die Jagdgenossenschaft ist gemäß § 7 Landesjagdgesetz (LJG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Staatsaufsicht. Jede Jagdgenossenschaft hat sich eine Satzung zu geben.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, soweit auf den Flächen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Mitgliedschaft entsteht also zunächst mit der Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch bzw. mit Erwerb des Eigentums an jagdbaren Flächen (Ackerland, Grünland, Wald- und Wasserflächen) kraft Gesetzes. Es bedarf weder einer Bereitschaftserklärung noch einer Aufnahmebestätigung. Es handelt sich also im Prinzip um eine Zwangsmitgliedschaft.

Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach Maßgabe des geltenden Rechts unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung der jagdlichen Belange alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben.

Die Organe der Jagdgenossenschaft sind gemäß Satzung die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand.

Um es nochmals zu verdeutlichen, sei gesagt, dass die Jagdgenossenschaft nicht die Vertretung der Jägerschaft ist sondern in erster Linie die Belange der einzelnen Grundstücksbesitzer vertritt. Dies schließt natürlich ein vernünftiges Miteinander unter den Vertragspartnern nicht aus.

Mitglieder, die Fragen haben, wenden sich bitte an folgende Personen:

Alt-Mönchengladbach
Herr Klerx
Geschäftsführer

Adresse Geschäftsstelle:
Geusenstraße 16
41179 Mönchengladbach

Tel.: (02161) 46 - 9267
Tel.: (02161) 46 - 9268


Rheydt
Herr Beckers
Geschäftsführer

Tel.: (02161) 59 - 0116

Wickrath
Herrn Enk
Geschäftsführer

Tel.: (02166) 53 - 870