Lärm von Geräten und Maschinen
Das Betreiben von Geräten und Maschinen ist in bestimmten Gebieten nicht zu jeder Zeit gestattet. In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten gelten im Freien Einschränkungen.
Die unten aufgezählten Geräte und Maschinen dürfen nur montags bis samstags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr ist der Betrieb verboten.
Darüber hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an Werktagen allerdings nur in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden, es sei denn, das Gerät oder die Maschine ist mit dem gültigen Umweltzeichen gekennzeichnet (Gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1); Kennzeichnung mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG ).
Zusammenfassung für das Betreiben von Geräten und Maschinen im Freien:
- Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler nur montags bis samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr.
- Alle übrigen unten stehenden Geräte und Maschinen nur montags bis samstags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.
- An Feiertagen ist der Betrieb nicht erlaubt.
Nummer | Gerät/Maschine |
1 | Hubarbeitsbühne mit Verbrennungsmotor |
2 | Freischneider |
3 | Bauaufzug für den Materialtransport |
4 | Baustellenbandsägemaschine |
5 | Baustellenkreissägemaschine |
6 | Tragbare Motorkettensäge |
7 | Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug |
8 | Verdichtungsmaschine in der Bauart von Vibrationswalzen und nichtvibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer und Explosionsstampfer |
9 | Kompressor (< 350 kW) |
10 | Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer |
11 | Beton- und Mörtelmischer |
12 | Bauwinde |
13 | Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel |
14 | Förderband |
15 | Fahrzeugkühlaggregat |
16 | Planiermaschine (< 500 kW) |
17 | Bohrgerät |
18 | Muldenfahrzeug (< 500 kW) |
19 | Be- und Entladeaggregat von Silo- oder Tankfahrzeugen |
20 | Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW) |
21 | Baggerlader (< 500 kW) |
22 | Altglassammelbehälter |
23 | Grader (< 500 kW) |
24 | Grastrimmer/Graskantenschneider |
25 | Heckenschere |
26 | Hochdruckspülfahrzeug |
27 | Hochdruckwasserstrahlmaschine |
28 | Hydraulikhammer |
29 | Hydraulikaggregat |
30 | Fugenschneider |
31 | Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kw) |
32 | Rasenmäher (mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Geräten und Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist) |
33 | Rasentrimmer/Rasenkantenschneider |
34 | Laubbläser |
35 | Laubsammler |
36 | Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor |
36.1 | geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist) |
36.2 | sonstiger Gegengewichtsstapler mit einer Tragfähigkeit von höchstens 10 Tonnen, ausgenommen Gegengewichtsstapler, die speziell für die Containerbeförderung gebaut sind |
37 | Lader (< 500 kW) |
38 | Mobilkran |
39 | Rollbarer Müllbehälter |
40 | Motorhacke (< 3 kW) |
41 | Straßenfertiger mit und ohne Hochverdichtungsbohle |
42 | Rammausrüstung |
43 | Rohrleger |
44 | Pistenraupe |
45 | Kraftstromerzeuger |
46 | Kehrmaschine |
47 | Müllsammelfahrzeug |
48 | Straßenfräse |
49 | Vertikutierer |
50 | Schredder/Zerkleinerer |
51 | Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte) |
52 | Saugfahrzeug |
53 | Turmdrehkran |
54 | Grabenfräse |
55 | Transportbetonmischer |
56 | Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb) |
57 | Schweißstromerzeuger |