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Gewerbezentralregisterauskunft (gewerbliches Führungszeugnis)

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der GewO. Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / Gewerbezentralregisterauszug (gewerbliches Führungszeugnis) für eigene Zwecke oder für eine Behörde.

Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.

Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (Bundesjustizamt.de).

 

Voraussetzungen

Der Gewerbezentralregisterauszug (gewerbliches Führungszeugnis) kann online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Hierzu benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät oder ein mobiles Endgerät mit NFC-Funktion zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
  • die AusweisApp2,
  • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Alternativ kann der Gewerbezentralregisterauszug persönlich / durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragt werden, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Mönchengladbach ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder Sie in Mönchengladbach wohnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass oder Nationalpass

Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsvollmacht zu führen.

Des Weiteren sind folgende Angaben erforderlich:

  • Rechtsform
  • Handelsregister-Nummer
  • Sitz des Unternehmens

Bei Bevollmächtigung eines Dritten muss die schriftliche Vollmacht und ein Ausweis des Vollmachtgebers vorgelegt werden. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

13,00 EUR

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Zuständige Abteilung

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Gewerbezentralregisterauskunft (gewerbliches Führungszeugnis)

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister / Gewerbezentralregisterauszug (gewerbliches Führungszeugnis) für eigene Zwecke oder für eine Behörde.

Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.

Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (Bundesjustizamt.de).

 

  • Personalausweis
  • Reisepass oder Nationalpass

Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsvollmacht zu führen.

Des Weiteren sind folgende Angaben erforderlich:

  • Rechtsform
  • Handelsregister-Nummer
  • Sitz des Unternehmens

Bei Bevollmächtigung eines Dritten muss die schriftliche Vollmacht und ein Ausweis des Vollmachtgebers vorgelegt werden. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

13,00 EUR

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https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299