Vorbeugende Gefahrenabwehr
Stellungnahmen in bauaufsichtlichen Verfahren, Brandschauen, Brandsicherheitswachen, Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Brandmeldeanlagen
Das Produkt vorbeugende Gefahrenabwehr umfaßt die Wahrnehmung der Belange des Brandschutzes im bauaufsichtlichen Verfahren. Dazu werden bei Neubauten und Nutzungsänderungen Stellungnahmen abgegeben.Zur kontinuierlichen Überprüfung des Brandschutzes in Gebäuden mit erhöhtem Gefahrenpotenzial werden dort regelmäßig Brandschauen durchgeführt. Bei Veranstaltungen mit sehr vielen Personen wird Feuerwehrpersonal als Brandsicherheitswache gestellt, um dort Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. In Kindergärten und Schulen wird Brandschutzerziehung unterrichtsbegleitend durchgeführt. In Betrieben und besonderen Einrichtungen wird durch Schulung Brandschutzaufklärung durchgeführt. Durch Aufklärungsaktionen wird Öffentlichkeitsarbeit für ein verstärktes Brandbewußtsein betrieben.
Notwendige Unterlagen
Keine
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 mit Sonderbauverordnungen
- Ratsbeschluß vom 29.10.1997 und 04.11.1998
- Bundesimmissionsschutzgesetz mit Störfallverordnung
Gebühren
- Nach Gebührenordnung der Stadt Mönchengladbach
Ansprechpartner/innen
Tel.: (02166) 9989 - 37200
Fax: (02166) 9989 - 37209
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Sekretariat
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