Leiter Feuerschutz und Hilfeleistung

Herr Meinen
Tel.: (02166) 9989-37110

Gefahrenabwehr

  • Sicherstellung des Brandschutzes
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
  • Bewältigung von Großschadensereignissen

Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Bekämpfung von Schadensfeuern. Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen.


Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015

  • Gesetz über die Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz ZSNeuOG) vom 25.03.1997

  • Ratsbeschlüsse vom 29.10.1997 und 04.11.1998 (Organisation der Feuerwehr)

Gebühren

  • Für Notfalleinsätze keine
  • Nach Gebührenordnung der Stadt Mönchengladbach
Über diese Rufnummern bzw. Mailadressen können KEINE Notrufe oder Einsatzmeldungen abgesetzt werden.