- Sicherstellung des Brandschutzes
- Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
- Bewältigung von Großschadensereignissen
Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Bekämpfung von Schadensfeuern. Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015
Gesetz über die Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz ZSNeuOG) vom 25.03.1997
- Ratsbeschlüsse vom 29.10.1997 und 04.11.1998 (Organisation der Feuerwehr)
Gebühren
- Für Notfalleinsätze keine
- Nach Gebührenordnung der Stadt Mönchengladbach