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Wahlhelfende

Gestalten Sie Demokratie aktiv mit!
Machen Sie mit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil unserer Demokratie. Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Abwicklung einer Wahl, die nur mit vielen Helferinnen und Helfern möglich ist.

Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen und die Bürgerbeteiligung bei Wahlen in der Wahlgesetzgebung durch die Bildung von Wahlvorständen entsprechend verankert. Die Wahlvorstände sind am Wahltag für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zuständig.

Woraus besteht ein Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand besteht aus ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die verschiedene Funktionen haben. In der Regel bilden fünf bis acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Wahlvorstand für einen Urnen- oder Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretendem Wahlvorsteher, der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer sowie Beisitzern.

 

Was machen Wahlhelfer?

Am Wahltag fallen für den Wahlvorstand als Kollegium folgende wesentliche Aufgaben an:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Wann brauchen wir Sie?

In einem Urnenwahlbezirk trifft sich der Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:30 Uhr zur Wahlvorbereitung. Die Wahl beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Während dieser Zeit arbeitet der Wahlvorstand in zwei Schichten. Nach 18:00 Uhr beginnt die gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses.

Die Wahlvorstände der Briefwahlbezirke treffen sich um 16:00 Uhr und zählen ab 18:00 Uhr die per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.

Wo werden Sie eingesetzt?

Die Urnenwahlbezirke sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Briefwahlbezirke werden zentral ausgezählt.

Ihre Wünsche zum Einsatzort und zur Teambildung werden so weit wie möglich berücksichtigt.

Welche Kenntnisse benötigen Sie?

Besondere Vorkenntnisse benötigen Sie nicht. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten im Vorfeld alle notwendigen Informationen.  

Im Rahmen eines interkommunalen Projektes mit zehn weiteren nordrhein-westfälischen Großstädten wurde eine interaktive Lernplattform für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entwickelt. Zudem wurde ein Schulungsfilm gedreht, der den Ablauf des Wahltages und die Stimmenauszählung wiedergibt.

Lernplattform und Schulungsfilm finden Sie hier: 

Interaktive Lernplattform 

Diese können Sie außerdem zu Ihrer Unterstützung am Wahlsonntag beispielsweise über Ihr Smartphone oder Tablet abrufen.

Was erhalten Sie dafür?

Sie erhalten ein Erfrischungsgeld in folgender Höhe:

Urnenwahl:

  • Wahlvorsteher/in 80,00 EUR
  • Stellvertreter/in 55,00 EUR
  • Schriftführer/in 55,00 EUR
  • Beisitzer/in 40,00 EUR

Briefwahl:

  • Wahlvorsteher/in 50,00 EUR
  • Stellvertreter/in 40,00 EUR
  • Schriftführer/in 40,00 EUR
  • Beisitzer/in 30,00 EUR

Sind Sie dabei?

Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte beim Fachbereich Bürgerservice unter den folgenden Kontaktdaten:

Fachbereich Bürgerservice
- Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen -

Team Wahlhelfende

 Team Wahlhelfende
Tel.: (02161) 25-53535
Fax: (02161) 25-53195

Adresse

Vitus-Center
Eingang G
Goebenstraße 4-8 
41061 Mönchengladbach

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