Personalausweis
Deutsche ab 16 Jahren brauchen einen Personalausweis.
Ihr Personalausweis zeigt, dass Sie Deutscher sind.
Sie brauchen Ihren Personalausweis:
• Wenn Sie in bestimmte Länder reisen
• Wenn Sie bei einer Bank ein Konto eröffnen
• Wenn Sie bei der Post ein Paket abholen
• Wenn Sie in ein Flugzeug steigen
• Wenn Sie zu einer Behörde gehen
• Es gibt noch weitere Bereiche, für die Sie einen Personalausweis brauchen.
Sie haben wegen Heirat oder Scheidung einen neuen Namen?
Dann brauchen Sie einen neuen Personalausweis.
Der Personalausweis von Deutschen unter 24 Jahren ist 6 Jahre gültig. Dieser Personalausweis kostet 22,80 Euro.
Der Personalausweis von Deutschen ab 24 Jahren ist 10 Jahre gültig. Dieser Personalausweis kostet 28,80 Euro.
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei uns.
- Sie müssen selber zu uns kommen
- Sie brauchen für diesen Antrag Ihren alten Personalausweis oder Reisepass.
- Wenn Sie keinen Personalausweis, keinen Reisepass und keinen Kinderreisepass haben, brauchen Sie für diesen Antrag Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde.
- Sie brauchen für diesen Antrag Ihr aktuelles Foto. Das Foto muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Das Foto können Sie bei uns an einem Gerät im Vitus-Center oder im Rathaus Rheydt machen.
Der neue Personalausweis ist nach 3 bis 4 Wochen fertig. Sie bekommen in dieser Zeit einen Brief von der Bundesdruckerei. Den Brief müssen Sie zu Hause gut aufheben.
Wenn der Brief da ist, können Sie den Personalausweis 2-3 Tage später bei uns abholen. Sie müssen dann auch Ihren alten Personalausweis abgeben.
Deutsche sind verpflichtet zur Identitätsfeststellung einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.
Die Personalausweisbehörde kann Personen von dieser Ausweispflicht befreien,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind,
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können oder
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.
Entsprechende Anträge können formlos in jeder Meldestelle abgegeben werden.
Auf Antrag kann auch ein Personalausweis ausgestellt werden, für Personen,
- die noch nicht 16 Jahre alt sind oder
- für Deutsche, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.
Neben der Funktion des Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht kann dieser auch für Reisen in bestimmte Länder genutzt werden. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“ einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen „Anmerkungen“
Bei einem abgelaufenen Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.
Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die Nutzung von drei Funktionen, und zwar:
der Online-Ausweisfunktion zur Identitätsfeststellung im Internet,
die Unterschriftsfunktion um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und
die Biometriefunktion zur Speicherung des Lichtbildes und zusätzlich (auf Antrag) beider Fingerabdrücke.
Nähere Informationen zu den vorgenannten Funktionen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren.
Beim Personalausweis wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (10 Jahre).
Die Personalausweise werden nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies kann ca. zwei Wochen dauern. In besonders dringenden Fällen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis mit der Gültigkeitsdauer von drei Monaten zu beantragen. Dieser vorläufige Personalausweis wird direkt durch die Stadt Mönchengladbach ausgestellt.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren bisherigen Personalausweis, wenn nicht vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts-oder Heiratsurkunde mit
Ein aktuelles Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren. Diese Fotomustertafel finden Sie hier.
Bei der Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine sogenannte „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie nachfolgend unter Formulare & Broschüren.
Besondere Hinweise
In den Meldestellen Vitus-Center und Rathaus Rheydt steht Ihnen für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes ein Selbsterfassungsterminal zur Verfügung. Außerdem haben Sie in der Meldestelle Rheydt die Möglichkeit, ein biometrisches Lichtbild in einem Fotoautomaten zu erstellen.
Ändert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Personalausweis maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.
Online-Service zur Personalausweisabholung
Sie möchten wissen, ob Ihr Personalausweis zur Abholung für Sie bereit liegt?
Dies können Sie hier unkompliziert in Erfahrung bringen.
Rechtliche Grundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gebühren
- Personalausweis für
Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 28,80 Euro
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro - vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- nachträgliche Freischaltung der eID-Funktionen: 6,00 Euro
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Formulare & Broschüren
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