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Hausauskunft

Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer kann bei der Meldebehörde kostenlos Auskunft über die dort in seinem Haus gemeldeten Personen erhalten.

Er muss diese Anfrage rechtlich begründen.

Er kann so folgende Daten erfahren:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Doktorgrad

 

Der Eigentümer kann die Hauauskunft per Brief, E-Mail, Fax oder persönlich beantragen. Es geht nicht per Telefon.

Dieser Antrag kostet keine Gebühren.

Notwendige Unterlagen:

  • Der Eigentümer muss beweisen, dass ihm die Wohnung gehört (z.B. Grundbuchauszug).
  • Er muss auch das rechtliche Interesse belegen.

Kontakt:

Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
E-Mail senden

Tel.: (02161) 25-56789