Jeder Haus- oder Wohnungseigentümer kann bei der Meldebehörde kostenlos Auskunft über die dort in seinem Haus gemeldeten Personen erhalten.
Er muss diese Anfrage rechtlich begründen.
Er kann so folgende Daten erfahren:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
Der Eigentümer kann die Hauauskunft per Brief, E-Mail, Fax oder persönlich beantragen. Es geht nicht per Telefon.
Dieser Antrag kostet keine Gebühren.
Notwendige Unterlagen:
- Der Eigentümer muss beweisen, dass ihm die Wohnung gehört (z.B. Grundbuchauszug).
- Er muss auch das rechtliche Interesse belegen.