Infos für ankommende Geflüchtete
Ukrainische Staatsangehörige können sich aktuell bis zum 23.05.2022 visumfrei in Deutschland aufhalten oder sich mit einem biometrischen Pass 90 Tage frei in der EU aufhalten bzw. innerhalb der EU bewegen. In diesem Fall ist eine Registrierung in Deutschland nicht zwingend notwendig.
Sobald die Geflüchteten um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bitten, z.B. um staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen zu erlangen, ist eine Registrierung durch die Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach erforderlich.
Termine für eine Registrierung können über die Adresse
Registrierung-Ukraine@moenchengladbach.de
vereinbart werden.
Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
- Sofortiger vorübergehender Schutz in der EU für ein bis drei Jahre
- Aufnahme ohne aufwändiges Asylverfahren
- Krankenversicherungsschutz und medizinische Versorgung
- Unterkunft
- Sozialleistungen
- Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß nationaler Arbeitsmarktpolitik
- Recht auf Bildung und Schulbesuch
- Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Wen betrifft das?
- ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder
nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen - nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der
Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Personen, die nicht in diese Kategorien fallen, muss vor der Rückkehr in ihr Heimatland Zugang zur EU zum Zwecke der Durchreise gewährt werden.
Alle Fragen zum Aufenthaltsrecht und zur Registrierung beantwortet der Fachbereich Bürgerservice, Ausländerangelegenheiten Goebenstraße 4-8, 41066 Mönchengladbach. Im Vorfeld wird um Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde unter der Rufnummer 02161/2553180 oder 02161/2556789 oder per Mail an auslaenderwesen@moenchengladbach.de gebeten.
Alternativ kann auch ein Asylantrag gestellt werden. Für die Antragstellung ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum zuständig: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Gersteinring 52, 44791 Bochum (Tel: 02931/ 826600). Den Asylantrag zu stellen, ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht empfohlen.