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Ukraine-Hilfe

Ankommen in Mönchengladbach

Die Stadt Mönchengladbach hat seit dem Überfall auf die Ukraine Ende Februar 2022 mehr als 2.500 geflüchtete Menschen aufgenommen. Dazu wurden Plätze in Flüchtlingsunterkünften ausgebaut und zahlreiche Menschen in Wohnungen vermittelt. Zusätzlich haben die Bürgerinnen und Bürger viele Geflüchtete privat untergebracht. Die Aufnahmequote wurde dabei durchgehend erheblich übererfüllt.

Zum 1. August 2022 erfolgt die Rückkehr zum regulären Aufnahme- und Registrierungsverfahren.Schutzsuchende Flüchtlinge werden dann  an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, 44791 Bochum, zur Registrierung weitergeleitet.

Die Registrierung ist der erste erforderliche Schritt hin zum Bleiberecht, Unterbringung, Sozialleistungen und einer Arbeitserlaubnis.

In der LEA werden die persönlichen Daten der Schutzsuchenden erfasst. Eine Zuweisung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt von dort aus. Anschließend werden die Geflüchteten nach einem festgelegten Verteilschlüssel den Städten und Kreisen zugewiesen.

Die im Einzelfall erforderliche Erstaufnahme in Mönchengladbach erfolgt ab dem 1. März 2023 im SMS Campus, Aachener Straße 191, 41061 Mönchengladbach. In der bisherigen Aufnahmeeinrichtung Am Nordpark 260 erfolgt dann keine Aufnahme geflüchteter Personen mehr.

Soziale Beratung

Scannen für Kontaktformular

Umfassende Beratungsleistungen für Geflüchtete erhalten neu eingereiste Menschen in der Abteilung Hilfen und Unterbringung von Flüchtlingen des Fachbereich 50.

Hier erhalten die Menschen eine kostenlose Beratung zu den folgenden Themen:

  • Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen aller Altersgruppen in jeglichen Angelegenheiten des täglichen Lebens
  • Beratung und Hilfestellung bzw. Begleitung bei Asylverfahren, ausländerrechtlichem Status und Rückreisemodalitäten
  • Beratung und Hilfe bei Problemen in der Familie und mit den Kindern

Darüber hinaus werden Personen, welche hier ankommende Menschen ehrenamtlich betreuen, durch die Abteilung fachlich unterstützt und begleitet. Über bestehende Kooperationen mit Trägern und Institutionen werden die hilfesuchenden Personen bei Bedarf zielgerichtet bei diesen Kooperationspartnern angebunden bzw. in deren Hilfen vermittelt.

Bitte kontaktieren Sie die Kolleginnen und Kollegen über die E-Mail Adresse: fluechtlingsbetreuung@moenchengladbach.de oder scannen Sie den QR-Code, welcher eine E-Mail erzeugt, die Sie nur noch mit Ihren Angaben ergänzen müssen. Sie erhalten dann zeitnah einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, montags und mittwochs von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr die offenen Sprechstunden ohne Terminvereinbarung zu besuchen. 

Infos und Kontaktdaten zur Unterbringung:

Portal zur Vermittlung von Wohnungsangeboten für Ukraine-Flüchtende: www.unterkunft-ukraine.de

Die Stadt Mönchengladbach hat eine zentrale E-Mail-Adresse für Hilfeersuchen und Hilfsangebote eingerichtet. Sie lautet ukrainehilfe@moenchengladbach.de. Telefonische Anfragen von Hilfswilligen und ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainern nimmt die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 02161/2554321 entgegen (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr).

Infos für Geflüchtete: Aufenthalt und Grundsicherung

Ukrainische Staatsangehörige können sich aktuell bis zum 31.08.2022 visumfrei in Deutschland aufhalten oder sich mit einem biometrischen Pass 90 Tage frei in der EU aufhalten bzw. innerhalb der EU bewegen. In diesem Fall ist eine Registrierung in Deutschland nicht zwingend notwendig.

Zum 1. August 2022 erfolgt die Rückkehr zum regulären Aufnahme- und Registrierungsverfahren.Schutzsuchende Flüchtlinge werden dann  an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, 44791 Bochum, zur Registrierung weitergeleitet.

Die Registrierung ist der erste erforderliche Schritt hin zum Bleiberecht, Unterbringung, Sozialleistungen und einer Arbeitserlaubnis.

In der LEA werden die persönlichen Daten der Schutzsuchenden erfasst. Eine Zuweisung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt von dort aus. Anschließend werden die Geflüchteten nach einem festgelegten Verteilschlüssel den Städten und Kreisen zugewiesen.

Die im Einzelfall erforderliche Erstaufnahme in Mönchengladbach erfolgt ab dem 1. März 2023 im SMS Campus, Aachener Straße 191, 41061 Mönchengladbach. In der bisherigen Aufnahmeeinrichtung Am Nordpark 260 erfolgt dann keine Aufnahme geflüchteter Personen mehr.

Ab 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II durch das Jobcenter.

Es müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Registrierung im Ausländerzentralregister
  • Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung bzw. eines Aufenthaltstitels nach §24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Was müssen ukrainische Geflüchtete, die bereits Leistungen nach dem AsylblG erhalten, jetzt tun?

Nichts!

Der Lebensunterhalt wird in der Übergangszeit, bis ein Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter gestellt und Leistungen ausgezahlt werden, durch die Stadt Mönchengladbach sichergestellt. 

Um den Übergang so einfach wie möglich zu gestalten, haben die Stadt und das Jobcenter folgendes Verfahren abgestimmt:

Alle ukrainischen Geflüchteten werden durch das Jobcenter eingeladen. In einem persönlichen Termin wird der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen.  Es wird ausdrücklich darum gebeten, nicht unterminiert zur Antragstellung im Jobcenter zu erscheinen.

Bitte warten Sie die Einladung durch das Jobcenter ab! Telefonische Rückfragen bitte an das Servicecenter des Jobcenters 02161-9488 0.

Weitere Informationen unter www.jobcenter-mg.de

Übersetzungs-Hilfen

Mit Browser-Plugins die Sprach- und Schriftbarriere überwinden

Zahlreiche Browser-Erweiterungen oder Plugins unterstützen die Übersetzung von kompletten Webseiten.

Je nach Betriebssystem und Browser kommen dafür unterschiedliche Angebote in Betracht, die eventuell unterschiedlich gut geeignet sind.

Auf Desktop-Rechnern: Edge und Chrome verfügen über eine vorinstallierte Übersetzungsfunktion, die u. U. aktiviert oder modifiziert werden muss. Für andere Browser ( Firefox, Opera, Safari, etc..) lassen sich Erweiterungen über "Einstellungen / Erweiterungen" installieren (z. B. Google Übersetzer, Web Translate).

Für Smartphones lassen sich in den einschlägigen App-Stores / PlayStores geeignete Programme z. B mit dem Suchwort "Übersetzung" finden. Bitte beachten Sie, dass dabei eventuell auch nicht datenschutzkonforme, kostenpflichtige oder werbefinanzierte Angebote vorgeschlagen werden. 

Einreise und Aufenthalt

Ukrainische Staatsangehörige können sich aktuell bis zum 31.08.2022 visumfrei in Deutschland aufhalten oder sich mit einem biometrischen Pass 90 Tage frei in der EU aufhalten bzw. innerhalb der EU bewegen. In diesem Fall ist eine Registrierung in Deutschland nicht zwingend notwendig.

Zum 1. August 2022 erfolgt die Rückkehr zum regulären Aufnahme- und Registrierungsverfahren.Schutzsuchende Flüchtlinge werden dann  an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, 44791 Bochum, zur Registrierung weitergeleitet.

Die Registrierung ist der erste erforderliche Schritt hin zum Bleiberecht, Unterbringung, Sozialleistungen und einer Arbeitserlaubnis.

In der LEA werden die persönlichen Daten der Schutzsuchenden erfasst. Eine Zuweisung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt von dort aus. Anschließend werden die Geflüchteten nach einem festgelegten Verteilschlüssel den Städten und Kreisen zugewiesen.

Die im Einzelfall erforderliche Erstaufnahme in Mönchengladbach erfolgt ab dem 1. August in der Flüchtlingseinrichtung Am Nordpark 260, 41069 Mönchengladbach.

 

Ja, ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise jedoch grundsätzlich ein Visum.

In den ukrainischen Nachbarstaaten halten sich derzeit kleine Teams der deutschen Auslandsvertretungen Warschau, Krakau, Chisinau, Bratislava, Bukarest und Budapest bereit, um bedarfsweise an einzelnen Grenzübergängen Präsenz zu zeigen und vorrangig konsularische Unterstützung für deutsche Ausreisende aus der Ukraine zu leisten, ggf. aber auch zu Visaanträgen sowie zu pandemiebedingten Einreisefragen Auskunft zu geben. (Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Kiew).

Die Europäische Union hat beschlossen für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen.

Nach den gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Geflüchteten, die in Deutschland aufgenommen werden, können danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen. 

Damit ist ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Wenn Personen aus der Ukraine einen Asylantrag stellen möchten, müssen sie sich an folgende Adresse wenden:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
Gersteinring 52
44791 Bochum

Besondere Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz müssen nicht vorgelegt werden; der biometrische Reisepass ist wünschenswert aber nicht zwingend notwendig.

 

Ja, ukrainische Staatangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen je 180 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten.

Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längsten 90 Tagen gem. § 40 Aufenthaltsverordnung kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt werden. In der Regel ist die Ausländerbehörde zuständig, in der eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bitte informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde.

Aktuelle Informationen hierzu auf den Seiten des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Eröffnung eines Basiskontos bei deutschen Banken und Sparkassen ist mit einem gültigen ukrainischen Personalausweis unproblematisch.  

Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags haben alle Personen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende oder Geflüchtete. Für die Kontoeröffnung genügt die Angabe einer postalischen Anschrift. Das heißt, die Erreichbarkeit über Angehörige (Familie), Freunde oder eine Beratungsstelle reicht aus. Ein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes ist nicht nötig.

Die Eröffnung eines Basiskontos ist empfehlenswert, weil das Konto die Auszahlung staatlicher Hilfen erleichtert.

Das Konto sollte nach Möglichkeit schon vor der Beantragung von Leistungen eröffnet werden. 

Wohnen und Leben

Bei Geflüchteten, die in einer städtischen Unterkunft untergebracht sind, erfolgt eine Anmeldung im Melderegister der Stadt Mönchengladbach automatisch über die Belegungslisten der städtischen Unterkunft. Diese Personen müssen selber nicht tätig werden. 

Geflüchtete, die bei Privatpersonen in Mönchengladbach wohnen oder eine eigene Wohnung beziehen, bei denen muss eine Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgen.
Alle Informationen hierzu: Anmeldung der Wohnung

Personen, die bereits bei der Meldebehörde vorgesprochen haben, aber noch nicht angemeldet wurden, werden in Kürze kontaktiert. Alle übrigen Personen können einen Termin zur Anmeldung unter der Hotline 02161 2556789 vereinbaren.

Sollten Sie bereits einen Antrag auf Finanzleistungen bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Soziales und Wohnen, gestellt haben (Terminvergabe unter asyl-leistung@moenchengladbach.de), können sie im Anschluss daran selbständig nach einer Wohnung suchen. Die Stadtverwaltung übernimmt dann die Kosten der Wohnung, wenn Sie in einem angemessenen Rahmen liegen. (Siehe Tabelle.)

Sollten Sie eine entsprechende Wohnung finden, ist es wichtig, dass die Kosten erst mit dem Leistungsträger abgesprochen werden, bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird. Das bedeutet: Die Vermieterbescheinigung muss vom Vermieter ausgefüllt und an das Sozialamt (an FB50-wem@moenchengladbach.de) oder das Jobcenter ( an jc-moenchengladbach@jobcenter-ge.de) geschickt werden . Erst nach einer Prüfung und einer Zusage darf ein Mietvertrag unterzeichnet werden.

Wird der Mietvertrag vor einer Zustimmung unterzeichnet, ist eine (nachträgliche) Übernahme von zum Beispiel Kautionszahlungen nicht mehr möglich.

Für die Beratung von ukrainischen Familien, die privat untergebracht sind, steht das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) im Menge-Haus am Berliner Platz 12 zur Verfügung.

Termine können telefonisch unter (02161) 25-53827 und per Mail an KIM@moenchengladbach.de angefragt werden.

Weitere Informationen zum Angebot - hier 

Ja.

Schulkinder

Für Kinder und Jugendlichen besteht eine Schulpflicht. 

Wer Fragen dazu hat, kann sich an das Kommunale Integrationszentrum (KI), Fliethstraße 90, 41061 Mönchengladbach, Tel: 02161 / 25-53784, E-Mail: ki@moenchengladbach.de wenden.

Kindergartenkinder

Die Stadt hat Eltern-Kind-Gruppen für Mütter mit Kindern bis sechs Jahren eingerichtet.

Eltern-Kind-Gruppen für Geflüchtete gibt es unter anderem auch in den Kitas Steinshütte, Josef-Drauschke-Straße, Gathersweg, Am Hommelsbach und in der Krahnendonkhalle.

Für Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche machen das Jugendamt und freie Träger mobile Angebote.

Bei den Kleiderkammern:

DRK:
Hohenzollernstr. 214
41063 Mönchengladbach
https://www.drk-mg.de/angebote/existenzsichernde-hilfe/kleiderkammern.html 

Volksverein:
diverse Adressen:
https://www.volksverein.de/produkte-dienstleistungen-shops/secondhand-kleidung-shops/ 

PariSozial:
Mehrgenerationenhaus im Paritätischen Mönchengladbach
Friedhofstr. 39
41236 Mönchengladbach
https://www.parisozial-mg.de/content/e1511/e1181/e1907/ 

Chapeau KULTUR:
Bahnhofstraße 26 
41236 Mönchengladbach-Rheydt
dienstags und donnerstags von 16.00 bis 20.00 Uhr

Derzeit gibt es rund 800 Plätze in regulären Unterkünften und Ersatzunterkünften für Geflüchtete in der Stadt. Die Erstaufnahme erfolgt in der Einrichtung am Nordpark 260. Im Anschluss erfolgt eine Unterbringung nach den Erfordernissen des Einzelfalls oder entsprechend der aktuellen Belegungssituation.

Zum 1. August 2022 erfolgt die Rückkehr zum regulären Aufnahme- und Registrierungsverfahren.Schutzsuchende Flüchtlinge werden dann  an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, 44791 Bochum, zur Registrierung weitergeleitet.

Die Registrierung ist der erste erforderliche Schritt hin zum Bleiberecht, Unterbringung, Sozialleistungen und einer Arbeitserlaubnis.

In der LEA werden die persönlichen Daten der Schutzsuchenden erfasst. Eine Zuweisung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt von dort aus. Anschließend werden die Geflüchteten nach einem festgelegten Verteilschlüssel den Städten und Kreisen zugewiesen.

Gesundheit und Sicherheit

Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach bietet Geflüchteten aus der Ukraine einen kostenloses Gesundheits-Checks und verschiedene Impfungen an.
 
Das Angebot richtet sich auch an die Geflüchtete und ihre Kinder, die privat in Mönchengladbach untergebracht sind.

Ab Juli finden Gesundheits-Checks und Impfungen nach Terminvereinbarung im Städtischen Gesundheitsamt, Am Steinberg 55 statt. Alle Ukrainegeflüchteten können dort einen Gesundheits-Check durchführen lassen und sich auf Wunsch gegen MMR (Mumps, Masern ,Röteln) und /oder Windpocken impfen lassen.

Termine können online unter der E-Mailadresse: koci@moenchengladbach.de angefragt werden.

Eine vollständige Impfung gegen Masern ist für Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftseinrichtungen vorgeschrieben. Ebenso ist ein Impfschutz gegen Masern für Kinder Pflicht, wenn sie einen Kindergarten oder die Schule besuchen.
 
Wer die Möglichkeit hat, kann die folgenden Dokumente (in ukrainischer Sprache) schon ausgefüllt zur Impfung mitbringen:

Diese Informationsbroschüre der Städtsichen Kliniken Mönchengladbach enthält unter anderem Informationen rund um die Klinken, die Niedergelassenen Ärzte oder die Rezeptversorgung.

Hier herunterladen-Ukrainisch

Hier herunterladen-Russisch

In Notsituationen können Sie sich ins nächstgelegene Krankenhaus begeben (oder den Notruf 112 wählen) und werden dort, auch ohne Krankenversicherungsschutz, versorgt.

nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland. 

nora nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln. So können Einsatzkräfte Sie besser finden, auch wenn Sie selber nicht genau wissen, wo Sie sind.

Über die App können Sie außerdem Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen. Das ermöglicht Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Informationsseiten für ukrainische Geflüchtete

https://www.nora-notruf.de/en-en/nora-video-ukrainian
https://www.nora-notruf.de/en-en/nora-video-russian

Die Polizei Mönchengladbach stellt sich in einem Flyer den ukrainischen Flüchtlingen vor und zeigt Verhaltensmöglichkeiten auf, wie sich dieser Personenkreis vor Menschenhandel und Prostitution schützen kann.

 

Beratung von ukrainischen geflüchteten Frauen“ ab 16 Jahren, die sexualisierte Gewalt  erlebt haben oder Opfer von Menschenhandel geworden sind. 

Wir beraten Frauen auch bei vielen anderen Themen, wie z.B. physische und psychische  Gewalt, Beziehungsproblematik, psychische Erkrankungen, usw. 
Die Beratung erfolgt auf Ukrainisch über Sprachmittlerinnen, auf Russisch, Englisch und Deutsch. 

Telefon:      02161 – 23237 
Email: info@frauenberaungsstelle-mg.de 

Kaldenkirchener Str.4  
41063 Mönchengladbach 

Infoflyer Frauenberatungsstelle auf Deutsch, Russisch oder Ukrainisch

Helfen und Spenden

Wer sich gerne ehrenamtlich für und mit Geflüchteten engagieren möchte, kann sich gerne für weitere Informationen und Einsatzmöglichkeiten an das Freiwilligen Zentrum wenden.

Freiwilligen Zentrum Mönchengladbach

Friedrich-Ebert-Str. 63

41236 Mönchengladbach

02166 – 40207

fwz-mg@caritas-mg.de

Öffnungszeiten: MO, Mi + FR 9:00 – 14:00 Uhr

Von Seiten der Stadt wird keine Spendenaktion durchgeführt, um vor Ort zu helfen. Durch soziale Medien, TV und Radiosender werden Spendenaktionen kommuniziert.

Die Stadt Mönchengladbach rät aktuell davon ab. Der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine ist angesichts der unklaren Sicherheitslage riskant. Zudem wird die Koordinierung der Aufnahme und Unterbringung in Mönchengladbach voraussichtlich erschwert. Derzeit läuft ein bundesweit koordiniertes Vorgehen zum Transport Geflüchteter nach Deutschland. Regelmäßig erfolgen Zuweisungen von Geflüchteten durch das Land NRW an die Kommunen.

Die Aufnahme von Geflüchteten, die durch Privatpersonen nach Deutschland geholt werden, erfolgt in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, 44791 Bochum.

Weitere Fragen können per Mail an ukrainehilfe@moenchengladbach.de gestellt werden. 

 

Der Verein TKV MG – Teamverbund für Kulturelle Vielfalt e.V. (gemeinnützig) hat in Kooperation mit der Stadt Mönchengladbach und seinen Mitgliedsvereinen eine Spendenbörse für Ukraineflüchtlinge eingerichtet. Sachspenden können dort abgegeben und abgeholt werden.

Im Chapeau KULTUR – Bahnhofstraße 26, 41236 Mönchengladbach-Rheydt, kann jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit zwischen 16.00 und 20.00 Uhr z.B. gut tragbare, saubere Bekleidung, Hygieneartikel, Spielsachen und alles was Kinder und Familien benötigen, gespendet werden.  Gerne können Sie sich im Vorfeld per Mail erkundigen welche Spenden benötigt werden (wolfgang@clownship.de).

Alle Geflüchtete können im Chapeau KULTUR nachfragen, wenn Kleidung oder Spielsachen dringend benötigt werden oder wenn sie aktuell Hilfe benötigen.
Dienstags und donnerstags zwischen 16:00 und 20:00 Uhr lädt das Chapeau KULTUR alle Geflüchteten auch zur "Sonnenblumen-Initiative" ein.

Der Verein versucht ihren individuellen Bedarf zu decken! Verschiedene Sprachmittler sind auch vor Ort. 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Sachspenden vielleicht auch an andere geflüchtete Menschen (z.B. aus Afghanistan) weitergegeben  werden, die auch von diesen dringend benötigt werden.

 

Helfende Hände

In der zentralen Annahmestelle könnt ihr samstags von 12 bis 15 Uhr Sachspenden abgeben:

Knopsstraße 47
41061 Mönchengladbach

Bitte beachtet das zur Zeit nur die folgenden Sachspenden benötigt werden:

  • haltbare Lebensmittel
  • Medikamente
  • Waschpulver
  • Babysachen

"Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft" rufen mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden auf:

BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de 

UNICEF
IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
www.unicef.de 

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.uno-fluechtlingshilfe.de/ 

Bitte senden Sie eine E-Mail an ukrainehilfe@moenchengladbach.de mit den folgenden Angaben:

  • Max. Anzahl Personen
  • Größe der Wohnung/des Zimmers
  • Ist das Zimmer/die Wohnung möbliert?
  • Ist das Zimmer/die Wohnung barrierefrei
  • Wo befindet sich die Wohnung/das Zimmer?
  • Wie können wir Sie erreichen (Telefon/Mail)

Mieter dürfen Geflüchtete grundsätzlich in ihre Mietwohnung aufnehmen. Denn Mieter dürfen ohne besondere Erlaubnis des Vermieters Besucher empfangen. Besucher ist, wer den Mieter aufgrund persönlicher Beziehungen aufsucht und sich in den Mieträumen für einen vorübergehenden Zeitraum aufhält, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten. Eine allgemein anerkannte Zeitgrenze für die zulässige Besuchsdauer gibt es nicht. Als Richtschnur kann ein Zeitraum von sechs Wochen gelten. Eine kurzfristige Überbelegung der Wohnung schadet dann nicht.

Dauert die Aufnahme länger, handelt es sich nicht mehr um einen erlaubnisfreien Besuch und der Vermieter muss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 540 BGB) informiert und um Erlaubnis gebeten werden. Der Mieter hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 553 BGB) einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse an der Gebrauchsüberlassung an Dritte entsteht und dem Vermieter die Gebrauchsüberlassung nicht unzumutbar ist, etwa wegen Überbelegung. Ob rein humanitäre Interessen ein berechtigtes Interesse des Mieters begründen können, wird unterschiedlich beurteilt und ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Hier empfiehlt es sich, an die Hilfsbereitschaft des Vermieters zu appellieren. Nimmt der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters längerfristig Personen in seine Wohnung auf, droht ihm die Kündigung des Mietverhältnisses, es sei denn, dass der Vermieter die Erlaubnis zu Unrecht verweigert.

Schließlich sollten Mieter beachten, dass sie für das Verhalten ihrer Besucher einzustehen haben, etwa wenn es zu Beschädigungen vermietereigener Gegenstände oder Störungen des Hausfriedens kommt. Auch müssen Mieter für die Nebenkosten aufkommen, die natürlich ansteigen, je mehr Menschen in der Mietwohnung leben.

Quelle: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen

Im Grundsatz haftet jede Person selbst für die von ihr verursachten Schäden. Anders kann es sich jedoch bei Schäden an einem Mietobjekt darstellen. In diesem Fall ist auch der Mieter gegenüber dem Vermieter haftbar, wenn Schäden durch Angehörige seines Haushaltes oder durch Besucher verursacht werden (siehe dazu die Ausführungen zum Mietrecht).

Quelle: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen

Schäden am Wohngebäude bzw. Hausrat, die in den Bereich der Wohngebäude- oder Hausratversicherung fallen (z.B. Schäden durch Feuer- oder Leitungswasser) sind grundsätzlich auch dann über bestehende Versicherungen abgedeckt, wenn diese durch aufgenommene Personen verursacht werden. Bei der nicht nur kurzfristigen Aufnahme von Personen empfiehlt es sich, die Versicherung zu informieren. Soweit eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht besteht, kann die Aufnahme der Personen zum Anlass genommen werden zu prüfen, ob diese abgeschlossen werden sollte. Eine Erstberatung hierzu wird u. a. durch die Verbraucherzentrale NRW angeboten.

Quelle: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen

Bei Fragen steht das Bürgertelefon unter (02161) 2554321 montags bis donnerstags von 8 – 16 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr zur Verfügung.

Wilkommen in Deutschland - Bundesministeriums des Inneren: www.germany4ukraine.de

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html 

Botschaft der Ukraine in Deutschland: https://germany.mfa.gov.ua 

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR 

News: Ukraine Infos

Hilfe-Portal der Bundesregierung

Mit dem Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige, digitale Anlaufstelle.

Zeugen von Kriegsverbrechen in der Ukraine gesucht

Pозшукуються свідки воєнних злочинів в Україні

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sowie der internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) haben neben der Ukraine und weiteren Staaten Ermittlungen hinsichtlich des Krieges in der Ukraine eingeleitet. Zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen werden auch in Deutschland mögliche Zeugen und/oder Opfer gesucht.

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