Dach- und Fassadenbegrünung – Mehrwert für Klima und Gebäude

Fassadenbegrünungen haben neben hübschem Aussehen noch einiges mehr zu bieten. Besonders in urbanen Gebieten ökologisch von großem Wert, zum anderen können sie aber auch das Mikroklima verbessern. Begrünungen an der Fassade binden Feinstaub und Luftschadstoffe,
produzieren Sauerstoff und wirken als zusätzliche Dämmung, die das Gebäude im Sommer abkühlt.

Effekte auf das Klima und das Stadtklima:

  • Bindung von CO₂ durch Pflanzen
  • Verbesserung der Luftqualität
  • Förderung der Artenvielfalt und Lebensräume für Insekten
  • Kühlung der Umgebungstemperatur durch Verdunstung
  • Verbesserung der Luftfeuchtigkeit in dicht bebauten Gebieten
  • Rückhalt von Regenwasser, Entlastung der Kanalisation
  • Lärmminderung im direkten Umfeld
  • Reduzierung der Aufheizung von Städten (Minderung des Wärmeinseleffekts)

Vorteile für die Innenräume des Hauses:

  • Bessere Dämmung im Sommer (Hitzeschutz) und Winter (Kälteschutz)
  • Einsparung von Energiekosten durch reduzierte Heiz- und Kühlbedarfe
  • Verbesserung des Schallschutzes
  • Aufwertung der Wohnqualität durch angenehmeres Raumklima

Unzulässigkeit von Schottergärten

Gartenflächen sind bereits seit 2018 „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Seit dem 01.01.2024 stellt die Bauordnung klar, dass Schottergärten oder Kunstrasen auf den nicht überbauten Flächen der überbauten Grundstücke nicht erlaubt sind.

 

 

Dach- und Fassadenbegrünung

  • Es ist möglich, im Rahmen der NRW-Förderlinie Öffentliches Wohnen das Gründach mit in die Förderung aufzunehmen. Kontaktieren Sie für hierfür bitte die Wohnraumförderung in der Stadtverwaltung

Nordrhein-Westfalen fördert mit „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ klimaangepasste Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Stärkung der Klimaresilienz und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Die Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Unternehmen.NRW" teilt sich in der laufenden Einreichungsrunde in zwei unterschiedliche Aufrufverfahren auf:

  • Verfahren 1 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) übersteigen. 

Gefördert werden investive, naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften von KMU und kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere zur Minderung von Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überflutungen (ab 200.000 Euro netto).

  • Verfahren 2 gilt für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen, einzeln oder kombiniert, wie Begrünungen (Dächer, Fassaden, Flächen), klimaresiliente Pflanzungen, Entsiegelung, Niederschlagswasserversickerung, Trinkwasserbrunnen zur Niederschlagswasserversickerung (z. B. Mulden-, Rigolen- oder Baumrigolen-Systeme)  sowie Verschattungselemente.

Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) sind Maßnahmen an der Gebäudehülle förderfähig, unter Anderem auch Erhalt und Neuanlage von Dach- und Fassadenbegrünung, und Nistplätzen.

Sie zählen als „Umfeldmaßnahmen“ zur Wiederherstellung bzw. ökologischen Aufwertung und werden anteilig berücksichtigt. Die Begrünungskosten werden mit dem gleichen Fördersatz von 15%, bzw. bis 20% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans, gefördert, wenn sie direkt mit einer energetischen Sanierungsmaßnahme an Fassade oder Dach verbunden sind. Sie können sowohl eine Komplettsanierung hin zu einem Effizienhausstandard finanzieren, als auch Einzelmaßnahmen fördern lassen. Näheres dazu unter "Energetische Sanierung" auf der Seite der Beratungsstelle Klima.

In der Regel ist keine Baugenehmigung erforderlich. Bei baulichen Veränderungen, oder Nutzungsänderung, zum Beispiel als begrünte Dachterrasse, wird eine Genehmigung notwendig. Es empfiehlt sich in jedem Fall Ihr Vorhaben vorab mit der Bauordnung zu klären.

Die Verbraucherzentrale NRW informiert über die Möglichkeiten und Mehrwert  und gibt wertvolle Praxistipps.

Grüne Fassaden in der Stadt

Bringen Sie Leben und Farbe in Ihre Stadt

Eine Fassadenbegrünung sollte regelmäßig überprüft und gepflegt werden. Dazu zählt ein jährlicher Rückschnitt und ggf. das Einflechten in die Kletterhilfen. Zudem sollten abgestorbene Pflanzenteile entfernt und bei Bedarf auch gedüngt werden. Fenster, Dächer, Fallrohre, Blitzableiter, Markisen und Luftaustrittsöffnungen sollten frei von Bewuchs gehalten werden.

Bei der Planung einer Grünfassade sind einige Aspekte zu beachten. So sollten selbstkletternde Pflanzen lediglich auf intakten Fassaden ohne Risse, Spalten oder offenen Fugen wachsen. Fassaden mit Außendämmung sind ebenfalls ungeeignet. Wichtig ist auch, die Fassade auf Zusatzlasten und Druckstabilität zu überprüfen. Sie muss der Zuglast von Kletterhilfen standhalten können. Auch die Windsoglast vor allem bei hohen bzw. windexponierten Gebäuden sollte beachtet werden. Was genauso von Bedeutung ist, sind die Lichtverhältnisse an einer Fassade. Dabei spielt die Himmelsrichtung sowie die Verschattung oder Lichtreflexion von Nachbargebäuden eine große Rolle. An einer schattigen Fassade kann keine Pflanze mit hohem Lichtbedarf gepflanzt werden.

Bodengebundene Begrünung ist die traditionelle Art, welche die häufigste Verwendung findet. Je nach Klettereigenschaften der Pflanze erfolgt dies an Außenwänden mit oder ohne Kletterhilfe. Dabei wächst die Pflanze aus dem Boden oder einem geeigneten Pflanzkübel. Die Wasser- und Nährstoffversorgung erfolgt über natürliche Einträge, gelegentlich kann gedüngt werden.

Bei Bodengebundenen Systemen unterscheidet man zwischen Selbstklimmern und Pflanzen, die eine Rankhilfe benötigen. Selbstklimmer benötigen (fast) keine Rankhilfen. Mit ihnen kann eine relativ günstige Flächenbegrünung geschaffen werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist Wilder Wein (Vitis vinivera). Die meisten Kletterpflanzen benötigen jedoch Unterstützung durch Ranksysteme. Diese müssen speziell auf die Bedürfnisse der Pflanze angepasst werden. Einige Arten sollten zusätzlich auch mit dem Ranksystem verflochten werden. Ein Beispiel hierfür ist die Kletterrose (Rosa i.S.).

Wandgebundene Begrünung ersetzt i.d.R. die Fassade der Außenwand. Dabei ist kein Bodenanschluss nötig, die Versorgung mit Wasser und Nährstoffen erfolgt über eine automatische Anlage. Des Weiteren muss die Konstruktion auf die Begrünung abgestimmt sein. Diese Begrünungsvariante ist besonders für innerstädtische Räume mit wenig Platz geeignet. Sie bietet großen Gestaltungsspielraum und eine sofortige Wirksamkeit.