E-Books in Öffentlichen Bibliotheken
Eine Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverband (dbv)
Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein demokratisches Grundrecht. Bibliotheken haben den Auftrag, mit einem breiten und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot diese informationelle Grundversorgung zu fördern – auch in der digitalen Welt. Da es bei der Ausleihe von E-Books (auch „E-Lending“ genannt) jedoch eine rechtliche Lücke gibt, können sie diesem Auftrag nur bedingt nachkommen. Seit vielen Jahren fordern Bibliotheken daher, dass für das E-Lending eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Wie funktioniert die E-Ausleihe?
Mit einem Bibliotheksausweis können Sie als Nutzer*in nicht nur physische Medien, sondern über die Website Ihrer Bibliothek auch E-Books und andere E-Medien „ausleihen“. Zum Schutz des
Buchmarktes ahmt dieser „Verleih“ den Verleih des physischen Buches durch technische Einschränkungen nach, d.h.:
- Zunächst muss eine Bibliothek eine - teurere - Lizenz für die „Ausleihe“ erwerben;
- Ein E-Book kann zeitgleich nur von einer einzigen Person ausgeliehen werden. Alle anderen
- Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen;
- Die Ausleihfrist beträgt je nach Bibliothek zwei bis drei Wochen. Ein E-Book kann daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden;
- Bibliotheken erwerben ihre Lizenzen mit einer zeitlichen Befristung, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, muss die Bibliothek eine neue Lizenz erwerben;
- Die Ausleihe von E-Books ist strikt begrenzt auf Bibliothekskund*innen mit einem Bibliotheksausweis. Dies stellt sicher, dass die Nutzer*innen nur im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können.
Nutzer*innen können daher in Bibliotheken ein ausgewähltes Angebot von E-Books ausleihen, teilen sich dieses Angebot aber mit vielen anderen Nutzer*innen und müssen daher oft sehr lange warten.
Wieso sind in meiner Bibliothek gewisse E-Book-Titel nicht verfügbar?
Bibliotheksnutzer*innen können auf viele E-Book Titel – und insbesondere auf Neuerscheinungen und Bestseller – nicht sofort zugreifen. Dies liegt, neben der oben geschilderten Begrenzung, auch daran, dass viele Verlage E-Books an Bibliotheken erst nach einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr zur Lizenzierung anbieten. Gegen diese zeitliche Verzögerung wehren sich die Bibliotheken. Sie möchten, wie bei gedruckten Büchern, aus dem Angebot auswählen dürfen, das auf dem Markt erscheint.
Wie werden Autor*innen für den Verleih von E-Books vergütet?
Bibliotheken zahlen Verlagen für die Lizenzen von E-Books deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird. Wieviel davon allerdings Autor*innen als ihren Anteil weitergegeben wird, wird nur in Verträgen zwischen den Autor*innen und ihren Verlagen verhandelt. Hier sind Bibliotheken nicht beteiligt.
Für jede Ausleihe von gedruckten Medien wird den Autor*innen von Bund und Ländern als Vergütung eine „Bibliothekstantieme“ gezahlt. Für E-Books gibt es dafür noch keine gesetzliche
Grundlage. Die Bibliotheken plädieren seit langem dafür, dass sich dies ändert.
Was fordern die Bibliotheken in Bezug auf das E-Lending?
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und seine Mitgliedsbibliotheken setzen sich dafür ein, dass Bibliotheken auch E-Books gleich nach Erscheinen auf dem Markt auswählen, sie lizenzieren und verleihen können. Dies muss aus Sicht des dbv auch mit einer gesetzlichen Regelung für die Ausweitung und Erhöhung der „Bibliothekstantieme“ einhergehen, damit Autor*innen und Verlage für die E-Ausleihe ebenfalls, wie für gedruckte Bücher, eine zusätzliche Vergütung von Bund und Ländern erhalten. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des dbv.
Was können Sie als Leser*in tun?
Machen Sie sich ein eigenes Bild über die unterschiedlichen Positionen von Bibliotheken, Verlagen und Autor*innen. Wenn Sie die Forderung der Bibliotheken nach einer gesetzlichen Grundlage für die E-Ausleihe unterstützen, dann schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis.