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Zentralbibliothek Carl Brandts Haus ist jetzt ein Baudenkmal

Stadt hat Gebäude in der Blücherstraße unter Denkmalschutz gestellt

Der städtische Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz hat das Gebäude aus dem Jahre 1964 in die Liste der Baudenkmäler eingetragen. Damit hat sich die Stadt einer Empfehlung des LVR-Amtes für Denkmalschutz im Rheinland angeschlossen, welches das Gebäude nach dem Denkmalschutzgesetz NRW als Baudenkmal einstuft.

In dem LVR-Gutachten heißt es zur Stadtbibliothek:

Sie ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Mönchengladbach. An ihrer Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, architektur- und ortsgeschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Die Bibliothek sei ein bauliches Zeugnis für das Bemühen um einen gesellschaftlichen Wandel nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland. Ihre auf Offenheit, Übersichtlichkeit und Transparenz angelegte Struktur, die eine freie Zugänglichkeit aller Medien für alle Nutzer gleichermaßen ermöglicht, bringt mit ihrer Gestaltung des Bautypus Bibliothek die Werte einer offenen, demokratischen Gesellschaft zum Ausdruck, heißt es in der Begründung weiter.

Der Bau der Zentralbibliothek geht auf den architektonischen Entwurf von Fridolin Hallauer zurück. Am 9. April 1964 wurde die Stadtbibliothek eingeweiht. Aus Brandschutzgründen muss das Gebäude dringend saniert werden. Die Mittel für die notwendige Sanierung sind im Haushalt veranschlagt.

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