Sportfördermittel für das Jahr 2017
Um den Mönchengladbacher Vereinssport bei seiner Aufgabe zu unterstützen, zahlt die Stadt Mönchengladbach jährlich mehr als 200.000 Euro an Sportfördermitteln.
Die Auszahlung der Sportfördermittel unterstützt in erster Linie die Sportvereine bzw. den Stadtsportbund bei ihrer Jugendarbeit und hat insofern positive Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit für Jugendliche und deren Eltern.
Die Stadt Mönchengladbach hat im Jahr 2017 die Sportfördermittel gemäß den folgenden Verteilungskriterien ausgezahlt:
1. Vereinszuschüsse (Jugendzuschüsse) 131.320,00 €
Der pauschalierte Vereinszuschuss soll die Sportvereine in die Lage versetzen, einen geordneten Trainings- und Spielbetrieb -insbesondere im Jugendbereich- durchzuführen. Seit dem vergangenen Jahr wird der Vereinszuschuss an Sportvereine ausgezahlt, die mindestens 10 aktive Jugendliche betreuen.
Mit dieser Neuausrichtung des Vereinszuschusses hin zu einem Jugendzuschuss wurde ein deutliches Zeichen für die Jugendförderung in den Sportvereinen gesetzt. Den Sportvereinen, die durch ihre aktive Jugendarbeit neben dem Leistungssport wichtige Aufgaben im Sozial-, Gesundheits-, Freizeit- und Bildungssystem übernehmen, kann auf der Grundlage der Vergabekriterien für das Jahr 2017 ein Zuschuss von 7,85 € pro Kind und Jugendlicher bis zu 18 Jahren gewährt werden. Insgesamt wurde 2017 der Jugendzuschuss für 16.768 Jugendliche in den Sportvereinen gezahlt.
2. Betriebskostenzuschüsse 56.880,00 €
Die Betriebskostenzuschüsse werden Sportvereinen mit vereinseigenen oder angemieteten Sportanlagen wie z. B. dem Gladbacher Hockey- und Tennis-Club e.V., Mönchengladbacher Turnverein 1848 e.V. oder dem TuS Jahn 1893 e.V. gewährt.
Durch die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse sollen die Sportvereine in die Lage versetzt werden, die Sportanlagen sachgerecht zu unterhalten und zu betreiben.
3. Zuschuss an den Stadtsportbund Mönchengladbach 18.400,00 €
Mit dem bereitgestellten städt. Zuschuss und den eigenen Einnahmen soll der Stadtsportbund in die Lage versetzt werden, die ihm nach der Geschäftsordnung gegebenen Aufgaben zu erfüllen.
Hierzu gehören beispielsweise die Förderung des Breiten- und Gesundheitssports sowie Sportangebote für Bürgerinnen und Bürger, die noch keinem Sportverein angeschlossen sind oder Sportangebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule.
Investitionszuschüsse für Sportgeräte
Nach den „Richtlinien für die Gewinnung von Zuwendungen der Stadt Mönchengladbach zur Sportförderung“ kann eine Zuwendung für Sportgeräte gewährt werden. Insbesondere für größere Anschaffungen ist diese Zuwendung eine wichtige Hilfe für die Sportvereine den Spiel- und Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten.