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Nachrichten aus der Musikschule

Was jetzt gilt für den Unterricht in der Musikschule:

Aktualisierung der Verordnung

Alle Unterrichte können stattfinden, nach diesen Regeln:

In der neuen Coronaschutzverordnung wurden die Regelungen zum Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht angepasst, sowie für den Tanzunterricht. Für zweifach geimpfte und genesene Personen ist hierbei zusätzlich ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest für den Unterricht ohne Maske notwendig. Ausgenommen von dieser Regelung sind geboosterte Personen, sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten eine Infektion hatten.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Musikschulen unter die 2G-Regelung fallen und eine generelle Maskenpflicht gilt (in Ausnahmefällen wird diese durch die CoronaSchVO aufgehoben).

Schüler:innen ab 18 Jahren müssen also eine Immunisierung vorweisen. Schulpflichtige Schüler:innen bis einschließlich 15 Jahren werden immunisierten Personen grundsätzlich gleichgestellt und gelten auch dort, wo zusätzlich eine Testerfordernis besteht, als getestete Personen. Bis zum Ablauf des 16. Januars werden auch 16- und 17-jährige Schüler:innen immunisierten Personen gleichgestellt. Ab dem 17. Januar entfällt diese Regelung nach aktuellem Stand.

Wir bitten alle Kundinnen und Kunden, Schüler*innen, eine FFP2-Maske  im Musikschulgebäude zu tragen.