Infos für Eltern und Sorgeberechtigte

Im Jugendparlament vertreten junge Menschen aus MG ihre Interessen.

Oft werden von der Politik oder der Verwaltung Entscheidungen getroffen, die die Interessen junger Menschen nicht ausreichend berücksichtigen.

Das Jugendparlament ist eine vom Rat der Stadt Mönchengladbach gewünschte und akzeptierte Vertretung junger Menschen,

Hier kann man sich aktiv für die Interessen junger Menschen einsetzen.

Das Jugendparlament ist ein gutes Umfeld für junge Menschen sich selbst zu verwirklichen und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Hier lernt man, Meinungsbildung, Willensbildung, sich durchzusetzen oder zurückzunehmen, die Meinung andere zur respektieren, sich mit demokratischen Verfahren und Werten auseinanderzusetzen, Gemeinschaft zu erleben.

In einer Sitzung des Jugendparlaments diskutieren junge Menschen über viele unterschiedliche Themen.

Sie bringen ihre Anliegen und Interessen zum Ausdruck. Sie sind die Experten für die Lebenswelt junger Menschen.-Sie gestalten ihre Arbeit gemeinschaftlich und selbstorganisiert.

 

Sie können Anliegen an politische Ausschüsse oder die Stadtverwaltung herantragen.

Es können aber auch Aktionen oder Projekte initiiert werden,

Auch junge Menschen, die nicht gewählt sind, können einbezogen werden.

Es finden bis zu sechs Mal jährlich Sitzungen des Jugendparlaments statt; diese dauern zwischen zwei und drei Stunden.

Wer möchte, kann an politischen Gremien, z.B. dem Jugendhilfeausschuss, teilnehmen; auch die tagen bis zu sechs Mal im Jahr.

Außerdem können Arbeitsgruppen, Vorbereitungstreffen, Feiern, Workshops oder Fahrten stattfinden.

 

Die Mitglieder entscheiden selbst, ob und wer an den Veranstaltungen teilnimmt.

Die Tätigkeit im Jugendparlament ist ehrenamtlich. Niemand kann gezwungen werden.

Die Sitzungen des Jugendparlaments werden von der Geschäftsführung (einer Fachkraft der Stadtverwaltung) vorbereitet und begleitet. Diese achtet auf das rechtzeitige Einladen, auf den Ablauf der Sitzung, und darauf, dass die Sitzungen dokumentiert und Entscheidungen festgehalten werden.

Außerdem können die Mitglieder des Jugendparlaments bis zu drei beratende Personen wählen, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen.

Die Mitgliedschaft gilt solange man gewählt ist; also bis zur nächsten Wahl in zwei Jahren.

Und wenn man nicht mehr in Mönchengladbach wohnt oder stirbt.

 

Wenn man kein Mitglied mehr sein möchte, muss man dies in einer Sitzung sagen und dann rückt ein Stellvertreter nach.

Nein. Im Gegenteil: Die Mitgliedschaft im Jugendparlament ist ehrenamtlich. Die jungen Menschen erhalten sie eine Aufwandsentschädigung je Sitzung.

Nein. Solange sich die jungen Menschen an die geltenden Gesetze halten, sind sie frei in ihren Entscheidungen und Beschlüssen.

Das Jugendparlament wird für 2 Jahre gewählt.

Die nächsten Wahlen finden 09.-13.2026 statt.

12-20 Jährige können sich bis zum 25.01. als Kandidaten zur Wahl stellen und/oder in dem Zeitraum vom 09.-13.03. die Kandidaten des Jugendparlaments wählen. 

Schreiben Sie uns, was Sie wissen möchten: jupa@moenchengladbach.de