"Frequently Asked Questions" = "häufig gestellte Fragen"


Das Jugendparlament

Im Jugendparlamenten können Jugendliche über Themen, die sie betreffen, in ihrem Wohnort mitreden, mitentscheiden und eigene Projekte planen.

Das Jugendparlament ist ein Expertengremium für die Politik.

Das Jugendparlament vertritt die Interessen von allen 12 bis 20 jährigen Personen in Möchengladbach, das sind ca. 23.000 junge Menschen.

Das Jugendparlament vertritt die Interessen junger Menschen und setzt sich für ihre Wünsche und Ideen ein.

Du kannst mit dem JuPa etwas bewegen - du sprichst mit Erwachsenen, die Entscheidungen treffen über deine Themen und deine Ideen. Und kannst politische Entscheidungen beeinflussen.

Das Jugendparlament hat eigene Sitzungen, bei denen Themen besprochen und Aktionen geplant werden.

Es gibt die Möglichkeit in verschiedenen politischen Gremien als Berater*in angehört zu werden.

JuPa ist die Abkürzung für Jugendparlament.

25 Personen

 

davon ist eine Person der/ die Vorsitzende und vier Vertreter*innen

Wählbar sind:

- alle zwischen 12 und unter 21 Jahren

- die in der Stadt Mönchengladbach wohnen

 

und

- nicht Mitglied des Rates

- nicht Mitglied einer Bezirksvertretung

- kein stimmberechtigtes Mitglied in einem Ausschuss der Stadt Mönchengladbach.

 

25 gewählte Personen zwischen 12 und unter 21 Jahren

 

davon ist eine Person der/ die Vorsitzende und vier Vertreter*innen

 

Dem Jugendparlament können außerdem bis zu drei beratende Personen jeden

Alters angehören.

Alle 2 Jahre. Die erste Wahl hat im März 2024 stattgefunden. Die nächste Wahl findet im März 2026 statt. 

  • Die Förderung und Unterstützung von Jugendlichen, die sich politisch engagieren wollen, bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen (z.B. Jugendliche motivieren).
  • Der Austausch, die Beratung und die Abgabe von Empfehlungen in Angelegenheiten gegenüber der Verwaltung, die Jugendliche betreffen (z.B. Treffen mit Politik., Emails schreiben).
  • Die Mitwirkung bei der Beratung jugendlicher Interessen in den Ausschüssen des Rates und den Bezirksvertretungen der Stadt Mönchengladbach (Teilnahme an besagten Sitzungen).
  • Die Suche, der Ausbau und die Pflege des persönlichen Kontaktes mit Jugendlichen und Jugendeinrichtungen.
  • Das regelmäßige Informieren der Öffentlichkeit über Anliegen und die Situation Jugendlicher (Email, Telefonate, Social Media).
  • Das Planen von Konzepten mit Einrichtungen und Diensten für Jugendliche (z.B. Jugendhäuser, Jugendkulturlokal, Beratungsstellen).

Jugendliche, die wählbar sind, können Kandidat*innen werden und sich bei der Wahl wählen lassen.

Wählbar sind:

- alle zwischen 12 und unter 21 Jahren

- die in der Stadt Mönchengladbach wohnen

 

Du kannst aber auch nur Wähler*in oder Unterstützer*in werden.

Die Wahl

Jugendliche, die wählbar sind, können Kandidat*innen werden und sich bei der Wahl wählen lassen.

Wählbar sind:

- alle zwischen 12 und unter 21 Jahren

- die in der Stadt Mönchengladbach wohnen

 

Du kannst aber auch nur Wähler*in oder Unterstützer*in werden.

Wählbar sind:

- alle zwischen 12 und 21 Jahren

- die in der Stadt Mönchengladbach wohnen

 

und

- nicht Mitglied des Rates

- nicht Mitglied einer Bezirksvertretung

- kein stimmberechtigtes Mitglied in einem Ausschuss der Stadt Mönchengladbach.

23.000 Personen sind zwischen 12 und unter 21 Jahren und wohnen in der Stadt Mönchengladbach

Kandidat*innen sind junge Menschen, die ein Teil des Jugendparlaments werden möchten. Sie müssen sich bei der Wahl wählen lassen.

Als Kandidat*in must du zwischen 12 und unter 21 Jahren alt sein und in Mönchengladbach wohnen.

Wenn du Kandidat*in werden möchtest, musst du

Alle wahlberechtigten Jugendlichen 12-20 Jahre sind Wähler*innen.

Alle Wähler*innen bekommen bis zum 23.02. einen Brief nachhause. Der Brief enthält einen QR Code und personalisierten Zugangscode zur digitalen Wahlkabine. 

In dem Zeitraum 09.-13.03.2026 können dann alle Wähler*innen ihre Kandidat*innen wählen.

 

Danach haben die Wähler*innen ihre Aufgabe erledigt.

 

Wenn du am 13.03.2026 mindest 12 Jahre alt und noch unter 21 Jahre alt bist, dann bist du automtatisch Wähler*in.

Wenn du keinen Brief bis zum 23.02. von der Stadt erhälst, melde dich bitte bei der Stadt, damit du wählen kannst!

Unterstützer*innen setzen sich dafür ein, dass ein*e Wähler*in oder ein*e Kandidat*in bei der Wahl des Jugendparlamentes mitmachen dürfen.

 

Sie helfen damit einer Person, sich zur Wahl zu stellen oder wählen zu dürfen.

Ein Unterstützer darf nur für eine Person unterschreiben!!!

 

 

 

Unterstützer*innen müssen zwischen 12 und 21 Jahren alt sein, aber nicht aus Mönchengladbach kommen.

Ein Unterstützer darf nur für eine Person unterschreiben!!!

 

Du kannst auch selber für dich als Unterstützer*in unterschreiben.

 

Bei der Wahl des Jugendparlaments können alle Wahlberechtigten digital ihre Kandidat*innen wählen.

Die Ergebnisse werden bei einer Veranstaltung am 13.03. verkündet. 

Die digitale Wahl des Jugendparlaments findet vom 09.-13.03.2026 statt. 

Nein, nur wer mit dem ersten Wohnsitz in Mönchengladbach gemeldet ist, darf Kandidat*in oder Wähler*in werden.

Sollten immer noch Fragen offen sein, melde dich bei uns.