Jugendparlament (JuPa)

Das Jugendparlament der Stadt Mönchengladbach - JuPa

Das Jugendparlament (JuPa) ist die gewählte Interessenvertretung junger Menschen in Mönchengladbach. Es setzt sich dafür ein, dass die Perspektiven von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in politische Entscheidungen einfließen. Grundlage der Arbeit ist die Satzung der Stadt Mönchengladbach. Das Jugendparlament arbeitet überparteilich, überkonfessionell und unabhängig.

Was macht das Jugendparlament?

Das JuPa bringt jugendrelevante Themen in Politik und Verwaltung ein und stärkt die Beteiligung junger Menschen im Stadtgebiet. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Diskussion und Beratung aktueller Themen, die junge Menschen betreffen

  • Austausch mit Verwaltung und Politik sowie Formulierung von Empfehlungen

  • Mitwirkung in Ausschüssen des Rates und in Bezirksvertretungen

  • Entwicklung eigener Projekte und Initiativen

  • Vernetzung mit Einrichtungen und jungen Menschen in Mönchengladbach

In den Sitzungen werden Ideen gesammelt, weiterentwickelt und – wenn nötig – in Arbeitsgruppen vertieft. So können konkrete Projekte umgesetzt oder langfristige Verbesserungen angestoßen werden.

Zusammensetzung und Amtszeit

Das Jugendparlament besteht aus bis zu 25 stimmberechtigten Mitgliedern im Alter von 12 bis unter 21 Jahren, die in Mönchengladbach wohnen. Neben den stimmberechtigten  Mitgliedern gibt es noch bis zu 25 stellvertretende Mitglieder und Nachrücker*innen (falls ein Mitglied vorzeitig ausscheidet).

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Aus der Mitte des Gremiums werden ein vorsitzendes Mitglied sowie bis zu vier Stellvertretungen gewählt. Darüber hinaus können bis zu drei beratende Personen ohne Altersbeschränkung gewählt werden.

Beteiligung in städtischen Gremien

Das Jugendparlament entsendet ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

Mitglieder an 16 Jahren können zudem als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in Ratsausschüsse gewählt werden. Bei Bedarf werden Mitglieder des Jugendparlaments zu Sitzungen von Ausschüssen oder Bezirksvertretungen hinzugezogen. In Jugendangelegenheiten haben Mitglieder des Jugendparlaments ein Rede-, Anhörungs- und ein Anregungsrecht in den Sitzungen des Rates.

Das Jugendparlament tagt in der Regel mindestens zweimal und höchstens sechsmal pro Jahr. Für seine Arbeit steht ein eigener Haushaltsansatz zur Verfügung.

 

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Wahl zum JuPa 2026

Das JuPa wird alle 2 Jahre neu gewählt - 

und die nächste Wahl findet vom 9.3.2026 (8.00 Uhr) bis 13.3.2026 (18:00 Uhr) statt. 

Diese Wahl findet online statt. 

 

Und das geht so:

Jeder Einwohner aus Mönchengladbach, der zwischen dem 14.03.2005 und 13.03.2014 geboren wurde, erhält  ab 16.2.2026  einen Brief mit den Infos zur Wahl - mit einem Link und und einen persönlichen Zugangscode.

Hier seht ihr ein Musteranschreiben: 

 

 

Über den QR-Code  oder denLink gelangt man in die "Digitale Wahlkabine" - einer Web-Seite, auf der alle notwendigfen Informationen für die Wahl zusammengefasst sind.

Mit dem Zugangscode gelangt man dann zum Wahlzettel, auf dem dann bis zu 25 Kandidat*innen  gewählt werden können.

Infos zu den Kandidat*innen gibt es in Kürze hier.

 

WICHTIG:

Wer bis zum 23.2.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich umgehend bei

Josina Andrä

Geschäftsstelle Jugendparlament der Stadt Mönchengladbach

E-Mail: jupa@moenchengladbach.de 

Telefon: +49 2161 25-9206

melden.

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Hier gibt es die Wahlergebnisse.

Credits: Fabian Jansen