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Ständige Angebote

Bildung und Teilhabe

Seit Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe. Aufgrund gesetzlicher Änderungen ab 01.08.2019 haben sich dadurch einige Leistungen im Bereich der Bildung und Teilhabe verbessert. Eine Teilnahme an Sport, Musik und Kultur, Schulausflügen und Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen zählt ebenso dazu wie Schulmaterialien, eine angemessene Lernförderung und Schülerförderung.

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (zuständig Jobcenter) oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag (zuständig Stadtverwaltung) beziehen, sind Sie berechtigt, die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Bildungspaket für Ihr Kind zu nutzen.

Für alle Leistungen gilt:

Die Antragstellung ist ab dem 01.08.2019 durch einen „Globalantrag“ entscheidend vereinfacht worden. Die Teilhabeleistungen für die Kinder in einer Familie werden damit gesammelt beantragt. Beizufügen sind nur noch die Bescheinigungen für die entsprechenden Aktivitäten.

Ausnahme:

Der Antrag auf Lernförderung muss gesondert gestellt werden (Auszug aus: „Bildungspaket MG/ Fachbereich Soziales und Wohnen“).

Die Anträge, sowie die Informationsbroschüre der Fachbereiches Soziales und Wohnen hält das Familienzentrum für Sie bereit und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Anträge und nähere Informationen finden Sie auch unter www.bildungspaket-mg.de

Ansprechpartner*in:
Frau Kreutz Tel. 02161 25-3436
Herr Battermann Tel.: 02161 25-3455
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachenerstraße 2, 41050 Mönchengladbach