Keine Terminbuchungen mehr nötig!
Bitte mitbringen:
- Ausweisdokument und wenn vorhanden, den Impfpass
- Ausgefülltes Aufklärungsmerkblatt
- Ausgefüllte Anamnese und Einwilligungserklärung
STÄDTISCHE IMPFSTELLE IN DER RED BOX (Am Nordpark 299)
Im April
mittwochs und freitags von 11:30 bis 19:00 Uhr
Im Mai
mittwochs und freitags von 12:00 bis 18:00 Uhr
Am 25. Mai schließt unsere Impfstelle bereits um 16:00 Uhr.
Bitte mitbringen:
Für eine vollständige Impfung benötigt es zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen. Bei der Terminreservierung wird automatisch ein Termin für die Zweitimpfung angeboten. Als vollständig geimpft gelten dann Personen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist.
Bitte mitbringen:
Keine Terminbuchungen mehr nötig!
Die Impfungen werden von sechs Kinderärztinnen und –ärzten durchgeführt.
Bitte mitbringen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, beim Impftermin nicht mit mehreren Begleitpersonen zu erscheinen. Danke! Wer als Begleitperson erscheint, kann sich ebenfalls impfen lassen (Erst –Zweit oder Booster-Impfung). Hierfür ist keine weitere Terminvereinbarung notwendig.
Weitere Informationen und Entscheidungshilfen im Leitfaden "Kinderimpfung – Leitfaden für Eltern"
Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise und der Link zum Online-Antrag für Arbeitgeber sind hier zu finden.
Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung muss bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe immer über drei Impfungen erfolgen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Die neue Regelung entspricht der Empfehlung der STIKO, die eine 3. Impfstoffdosis (Auffrischungsimpfung) im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff vorsieht.
Booster Impfung | ||||
Altersgruppe | 1. Impfung | 2. Impfung | Booster | nach |
ab 12 | mRNA | mRNA | mRNA | 3 Monaten |
Astra | mRNA | 3 Monaten | ||
Genesen | mRNA | mRNA | 3 Monaten | |
Genesen | Astra | mRNA | 3 Monaten | |
Astra | Astra | mRNA | 3 Monaten | |
Johnson | mRNA (nach 4 Wochen) | 3 Monate | ||
Genesen | Johnson | mRNA | 3 Monaten |
Durch aktuelle Medienberichte ist der Eindruck enstanden, als könnten oder sollten Boosterimpfungen allgemein bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung erfolgen. Dies ist falsch.
Wie in der STIKO-Empfehlung vom 02.12.2021 vorgesehen, betrifft dies nur Personen mit einer schweren Immunschwäche, bei denen die Gabe der Auffrischimpfung bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung erfolgen kann. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, klären Sie bitte mit Ihrem Hausarzt, ob eine Boosterimpfung zu einem früheren Zeitpunkt sinnvoll ist.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine 2. Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner:innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patient:innen- und Bewohner:innenkontakt) empfohlen.
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.
Die Impfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen. Wenn möglich, sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.
Bitte bringen Sie die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt mit zur Impfung.
Für die Impfung mit Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) oder COVID-19 Vaccine Moderna® (Moderna):
Für die Impfung mit Vaxzevria® (AstraZeneca) oder Janssen® (Johnson & Johnson):
Am 10. September hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfempfehlung für Schwangere und Stillende aktualisiert. Die STIKO spricht sich jetzt für die COVID-19-Impfung von bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie von nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs aus.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dieser Erkrankung besteht
Der vollständige Impfschutz gegen COVID-19 tritt 14 Tage nach der vollständigen Impfserie ein.
Bei den Impfstoffen Comirnaty von BioNTech/Pfizer, Spikevax von Moderna und Vaxzevria von AstraZeneca nach der 2. Impfung und bei Janssen von Johnson&Johnson nach der ersten Impfung. Auch nach einer Kreuzimpfung (Astra + Biontech oder Moderna) gilt man als vollständig geimpft.
Bei Genesenen reicht eine Impfdosis, um als vollständig geimpft zu gelten.
Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe werden hier anerkannt. Sinovac (chinesischer Impfstoff) und Sputnik V (russischer Impfstoff) haben in der EU keine Zulassung und Personen, die mit diesen Impfstoffen geimpft wurden, werden als Ungeimpft angesehen und müssen eine vollständige Impfserie durchlaufen. Diese kann aber erst im Abstand von 4 Wochen zur letzten Impfung durchgeführt werden.
Die STIKO empfiehlt für Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, die Verabreichung einer Impfstoffdosis. Es gelten folgende Empfehlungen:
Für die Auffrischimpfung gilt:
Stand: 29.11.2021
Bei medizinischen Fragen zur Impfung und zum Impfstoff wenden Sie sich bitte an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt.
Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf den Internetseiten der Bundesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Landesregierung.
Antworten auf weitere Fragen finden Sie
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