2030 soll Schluss sein mit der Verstromung von Braunkohle. Ein Reservebetrieb ist – falls für die Energieversorgung notwendig – bis maximal 2033 möglich. So haben es der Bund und die Länder in ihrer Vereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg festgelegt. Damit ist auch klar, dass der Tagebau Garzweiler II deutlich kleiner ausfällt als bislang geplant.
Die Auswirkungen der Entscheidung sind vielfältig. Sie betreffen zum Beispiel
- die Ausdehnung des späteren Restsees
- die Wasserversorgung für Trinkwasser und Brauchwasser
- die Wasserversorgung von Flüssen und Auen
- die Gestalt der Tagebaufolgelandschaft
Im Vergleich zu den Planungen der 80er Jahre ist es bereits die vierte Verkleinerung für den nördlichsten Tagebau im Rheinischen Revier. Das bedeutet konkret, dass der sogenannte dritte Umsiedlungsabschnitt erhalten bleibt. Dazu zählen die Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath. Gleichzeitig wird ein 400-Meter-Abstand der Tagebaukante zu den verbleibenden Ortschaften eingehalten. Diese Entwicklung entspricht einer seit langem gestellten Forderung der Stadt Mönchengladbach, von der auch der Ortsteil Wanlo profitiert.
Ebenfalls im Sinne der Stadt ist, dass ein deutlich kleinerer Abschnitt auf Mönchengladbacher Stadtgebiet abgebaggert wird. Mit noch ca. 85 Hektar (850.000 m²) fällt das Abbaugebiet in der Vitusstadt um etwa 45 Prozent kleiner aus. Das Mönchengladbacher Restseeufer östlich des Autobahnkreuzes Wanlo hingegen wird mit rund 2 Kilometern länger sein als vor der Tagebauverkleinerung. Weil im Bereich von Garzweiler II weniger abgebaggert wird, steht auch weniger Abraum zur Verfügung, um den ausgekohlten Tagebau Garzweiler I zu verfüllen. Der Standort des Restsees verlagert sich dadurch ein Stück und liegt zu deutlich größeren Anteilen auf Mönchengladbacher Stadtgebiet als bei den vorherigen Planungen.
Verfüllung, Rekultivierung und Wassermanagement sind zentrale Themen
Im Prozess zur fünften Leitentscheidung zu Garzweiler II des Landes (Verabschiedung Mitte 2023), aber auch darüber hinaus, setzt sich die Stadt Mönchengladbach dafür ein, dass eine Reihe wichtiger Anforderungen erfüllt werden.
Zum Beispiel müssen/muss
- die späteren Uferböschungen standsicher hergestellt werden
- die Jüchener Kippe mit ausreichend gekalktem Abraum gefüllt werden (um zu verhindern, dass Böden und Grundwasser versauern)
- die Tagebaufolgekosten durch finanzielle Zusagen von Land und Bund abgesichert werden
- wesentliche wasserwirtschaftliche Problemstellungen gelöst werden
Die natürlich sprudelnden Quellen der Niers sind durch die vom Tagebau verursachte Grundwasserabsenkung schon lange versiegt. Ersatzwasserlieferungen von RWE erhalten seitdem das Fließgewässer und wichtige Feuchtbiotope wie Auen und Sumpflandschaften. Später soll der entstehende Restsee die Hauptquelle der Niers werden. Mit dem nun in Aussicht gestellten Erhalt von Kuckum und Keyenberg wird auch das natürliche Quellgebiet der Niers bestehen bleiben. Durch die Verlagerung des Sees muss nun allerdings eine Trasse geschaffen werden, über die das Wasser künftig möglichst nah am ehemaligen Quellbereich anschließt und so frei fließend in den Fluss gelangt. Die Regelungen hierfür werden in einem gesonderten Braunkohlenplan getroffen.
Für die Befüllung des Sees sind rund 40 Jahre angesetzt. Das Wasser dafür soll – ebenso wie für den Restsee am Tagebau Hambach – aus dem Rhein entnommen und über eine Hochleistungspipeline eingeleitet werden. Wie viel Wasser dem Rhein entnommen wird, soll dabei von dessen Wasserstand abhängen, um den ökologischen und ökonomischen Ansprüchen an den Rhein gerecht zu werden. Auch auf zunehmende Dürreperioden wird so Rücksicht genommen. Bei Niedrigswasser sinkt der Rheinpegel durch die Entnahme lediglich noch um 4 Millimeter, bei hohen Wasserständen sind es maximal 2,4 cm. Dem Fluss wird höchstens ein Prozent der Wassermenge entnommen.