Jedes Instrument kann dabei nur ein bestimmtes Spektrum der komplexen Stadtentwicklung abdecken, daher hat sich die Stadt Mönchengladbach in der Innenstadt von Gladbach für einen dreigeteilten Ansatz entschieden, um die größtmöglichen Veränderungen zu ermöglichen. Die Soziale Stadt ist ein Bundesförderprogramm, das sich vor allem auf den öffentlichen Raum und öffentliche Einrichtungen bezieht. Es ist stark auf kooperative Strukturen ausgerichtet und soll den öffentlichen Rahmen für eine Innenstadtentwicklung mit vor allem baulichen Maßnahmen setzen, um damit auch private Investitionen anzuregen.
Das Sofortprogramm Innenstadt ist ein Landesprogramm, das sich vor allem um die Nutzungsveränderungen in einer Innenstadt kümmert. Hier werden unter anderem Zwischennutzungen und neue Ladenkonzepte mit Fördermitteln erprobt. In vielen Fällen sind aber vor allem private Grundstücke und Gebäude ein Grund für eine negative Entwicklung in einem Quartier. Da hier die beiden bereits erwähnten Programme mit den entsprechenden Fördermitteln nicht helfen können, hält das Baugesetzbuch als Grundlage für die Stadterneuerung das sogenannte Sanierungsrecht bereit. Hier kann die Kommune Einfluss auf private Grundstücke und Gebäude nehmen, um den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse oder der Funktionsfähigkeit eines Quartiers gerecht zu werden. In den letzten Jahren ist dieses Instrument in Nordrhein-Westfalen jedoch kaum noch zum Einsatz gekommen, die aktuellen Entwicklungen in den Innenstädten zeigen aber, dass stärkere Eingriffe der öffentlichen Hand wieder nötig werden, um die Zukunftsfähigkeit der Innenstädte zu gewährleisten. Aus diesem Grunde erarbeitet die Stadt Mönchengladbach derzeit die erforderlichen Grundlagen für den Einsatz des Sanierungsrechts.