Denkmäler sind in Mönchengladbach allgegenwärtig. Zu den Aufgaben der Stadt gehört es, diese zu schützen. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Denkmalschutz in der Vitusstadt.
Welche Arten von Denkmälern gibt es?
Das Denkmalschutzgesetz NRW kennt unterschiedliche Arten von Denkmälern. Dazu zählen auch bewegliche Denkmäler, etwa kleinere Ausgrabungsfunde oder Kunstobjekte, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind. Die nicht-beweglichen Denkmäler, um die es hier im Folgenden gehen soll, lassen sich in unterschiedliche Kategorien einordnen.
Baudenkmäler & Gartendenkmäler
Burgen und Schlösser, Kirchen und Kathedralen, historische Häuser – Baudenkmäler wie diese kommen uns in der Regel als erstes in den Sinn, wenn von Denkmälern die Rede ist. Denkmalwert können aber auch Gebäude jüngeren Datums haben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (mehr dazu weiter unten). Und auch alte Fabrikhallen oder technische Gebäude wie Brücken, Fernsehtürme oder Wassertürme können Baudenkmäler sein. Darüber hinaus wird nicht nur der Ingenieursbau, sondern auch der Gartenbau vom Denkmalrecht abgedeckt. Öffentliche Parks, Friedhöfe, aber auch private Gärten können als Gartendenkmäler schutzwürdig sein.
Denkmalbereiche
Nicht nur Einzelobjekte, sondern auch ganze Bereiche können schutzwürdig sein. Straßenzüge, ein Platz und sein bauliches Umfeld oder ein ganzes Viertel können unter den Denkmalschutz fallen - mitsamt aller Gebäude, Straßen, Plätze, Wasser- und Grünanlagen. Das gilt selbst dann, wenn keines der darin befindlichen Einzelobjekte für sich genommen Denkmalwert hat.
Bodendenkmäler
Was unter der Erde oder der Wasseroberfläche liegt und schutzwürdig ist, gilt als Bodendenkmal. Dazu gehören neben beweglichen Objekten – etwa archäologischen Fundstücken – auch unbewegliche Denkmäler, die an Ort und Stelle verbleiben. Klassische Beispiele sind das alte Stück Stadtmauer oder historische Gemäuer-Reste. Bodendenkmäler werden wissenschaftlich untersucht und anschließend häufig wieder zugeschüttet. Manchmal werden sie aber auch sichtbar gemacht, etwa indem sie in einem darüber geplanten Gebäude sichtbar gemacht werden.
Was macht Denkmäler aus? Wie alt müssen sie sein?
Zwar sind tatsächlich viele Denkmäler alt – ein Mindestalter aber gibt es nicht. Stattdessen sind auch Objekte jüngeren Datums unter den Denkmälern. Denkmalwert hat etwas immer dann, wenn es von besonderer Qualität ist, etwa in künstlerischer oder baugeschichtlicher Hinsicht. Auch die Bedeutung für die Wissenschaft oder für das Stadtbild sind Faktoren. Letztlich steht im Hintergrund immer die Frage, welche Dinge in besonderem Maße Zeugnis von der Geschichte des Menschen geben und deshalb im öffentliche Interesse bewahrt werden sollten. Dazu kann ein besonderes Wandgemälde gehören oder ein Gebäude, das prägend für den Baustil einer Epoche ist.
Wie viele Denkmäler gibt es in Mönchengladbach und wer entscheidet darüber?
In Mönchengladbach gibt es über tausend Baudenkmäler (inklusive Gartendenkmäler), rund 40 ortsfeste Bodendenkmäler und einen Denkmalbereich. Letzterer liegt im Ortskern von Rheydt, der 2016 unter Schutz gestellt wurde (mehr dazu hier).
Die Baudenkmäler und ortsfesten Bodendenkmäler werden in der Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach geführt, die die Stadt auf der Website der unteren Denkmalbehörde veröffentlicht. Die städtischen Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer führen auch Begutachtungen durch, wenn es darum geht, den Denkmalwert von Objekten einzuschätzen. Während denkmalwürdige Bodendenkmäler per se Schutzstatus genießen (und damit theoretisch schon vor ihrer Entdeckung), erlangen Bau- und Gartendenkmäler diesen Status erst mit ihrer Eintragung in die Denkmalliste. Die Entscheidung darüber, ob ein Objekt als Denkmal eingetragen wird oder nicht, fällt die Untere Denkmalbehörde in Verbindung mit dem zuständigen Fachamt beim Landschaftsverband Rheinland.
Nur sehr selten werden auch Denkmäler von der Liste gestrichen. Das kommt etwa dann vor, wenn ein Gebäude den Großteil seiner historische Substanz einbüßt oder wenn andere öffentliche Interessen höher zu bewerten sind als der Erhalt des Denkmals. Ein Beispiel dafür ist die (ehemalige) Bahnhofsüberdachung am Odenkirchener Bahnhof. Als der Bahnhof umgebaut und für mehr Barrierefreiheit „höhergelegt“ werden musste, konnte die Überdachung nicht erhalten werden.
Was machen Denkmalschützer?
Das Team der unteren Denkmalbehörde der Stadt Mönchengladbach besteht (Stand Mitte 2024) aus fünf Personen. Sie sind zuständig für mehr als tausend ortsfeste Denkmäler im Stadtgebiet. Zur Arbeit der Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer gehört es, die Denkmalliste zu führen und Bauwerke auf ihren Denkmalwert hin zu begutachten. Auch die Begleitung und Beratung von Denkmaleigentümern gehört zu den Aufgaben. Im persönlichen Kontakt werden etwa Sanierungsmöglichkeiten ausgelotet, Förderzugänge geprüft oder fachgerechte Restaurierungen vermittelt.
Bauliche Veränderungen an Denkmälern sind erlaubnispflichtig. Hier ist es Aufgabe der Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer, Anträge zu prüfen und möglichen Verstößen ordnungsbehördlich nachzugehen. Nicht zuletzt ist es Aufgabe der Denkmalbehörden, das Wissen um die Denkmäler und ihre zeitgeschichtliche Bedeutung in der Bevölkerung wachzuhalten. Die untere Denkmalbehörde bietet dazu beispielsweise jedes Jahr rund um den Tag des offenen Denkmals Führungen zu ausgewählten Denkmälern an und erstellt umfangreiche Hintergrundinformationen dazu. Beispiele aus den letzten Jahren finden sich hier.
Welche bekannten Denkmäler gibt es in Mönchengladbach?
Viele der traditionellen Sehenswürdigkeiten der Stadt sind zugleich auch Denkmäler. Dazu zählen in Gladbach etwa das Münster St. Vith mit dem anliegenden Rathaus, die City-Kirche (ehemals St. Mariä Himmelfahrt), der Wasserturm oder die Kaiser-Friedrich-Halle. In Rheydt sind es beispielsweise die evangelische Hauptkirche und das Ehemalige Königliche Bezirkskommando an der Limitenstraße. Sie liegen gleichzeitig in einem sogenannten Denkmalbereich – denn als solcher wurde der gesamte Rheydter Ortskern 2016 unter Schutz gestellt. Daneben gibt es selbstverständlich auch in den Außenbezirken viele berühmte Denkmäler, etwa die Schlösser Rheydt und Wickrath, die Schriefersmühle in Rheindahlen-Land, Haus Horst in Giesenkirchen oder der Burgturm Odenkirchen.
Viele der traditionellen Sehenswürdigkeiten der Stadt sind zugleich auch Denkmäler, und das sowohl in Gladbach und Rheydt als auch in den Außenbezirken. Neben historischen Schätzen gehören zu den bekannten Denkmälern auch Gebäude aus der Zeit der Industrialisierung und aus der jüngeren Geschichte.
Anbei eine nicht-repräsentative Auflistung prominenter Vertreter auf der Mönchengladbacher Denkmalliste: Weitere Beispiele finden Sie unter Denkmalgeschützte Objekte - Moenchengladbach
- Münster St. Vith (Foto 1 - © Theo Titz)
- Gladbacher Aktien-Spinnerei und Weberei, heute Berufskolleg (Foto 2 - © Stadt MG)
- Rathaus Abtei (Foto 3 - © Stadt MG)
- Reste der Stadtmauer im Geropark (Foto 4 - © Stadt MG)
- Denkmalbereich (Foto 5 v. 1985 - © Stadt MG)
- Museum Abteiberg (Foto 6 - © Uwe Rieder)
- Zentralbibliothek - Carl Brandts Haus (Foto 7 - © Julia Schambeck)
- Schriefersmühle in Rheindahlen-Land (Foto 8 - © Stadt MG)
- Burgturm in Odenkirchen (Foto 9 - © Stadt MG)
- Wasserturm in Windberg (Foto 10 - © Theo Titz)
- Schloss Rheydt (Foto 11 - © Stadt MG)
- Schloss Wickrath (Foto 12 - © Theo Titz)
- Kaiser-Friedrich-Halle
- evangelische Hauptkirche Rheydt
- Ehemalige Königliche Bezirkskommando Rheydt
- City-Kirche (ehemals St. Mariä Himmelfahrt)
- Haus Horst (Giesenkirchen)
- ehemalige Maschinenfabrik Monforts (Hermges)
- Museumsgarten Abteiberg,
- Römersiedlung Vicus Mülfort
- Altsteinzeitliche Fundstätte „Ziegeleigrube Dreesen“ in Rheindahlen
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Schließen sich Denkmalschutz- und Klimaschutz aus?
Der beste Denkmalschutz ist, wenn das Denkmal genutzt wird. Dieser Leitspruch gilt sowohl im Hinblick auf die Bausubstanz, die bei einem ungenutzten Gebäude in der Regel leidet, weil sich aufgrund fehlender Beheizung Feuchtigkeit bildet, weil auftretende bauliche Probleme nicht sofort bemerkt werden etc. Aber auch die zeitgeschichtliche Erinnerungsfunktion, die Baudenkmäler haben, funktioniert am besten, wenn sie genutzt und erlebt werden können.
Schon deshalb ist der Ansatz des Denkmalschutzes in Mönchengladbach grundsätzlich ein konstruktiver, der immer wieder versucht, Lösungen zu finden. Dabei gilt es einerseits, den Denkmalwert zu erhalten. Schließlich liegt der Denkmalschutz im Interesse der Öffentlichkeit und wurde deshalb in entsprechenden Gesetzen niedergeschrieben. Andererseits sind individuelle Lösungen für zeitgemäße Nutzungen zu finden. Dazu zählen mit Barrierefreiheit und Klimaschutz auch Aspekte, die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegen.
Insofern sind Photovoltaikanlagen, denkmalgerecht sanierte Fenster oder sonstige energetische Maßnahmen keineswegs per se ausgeschlossen. Was in welcher Form möglich ist, hängt vielmehr davon ab, worin genau der Denkmalwert des einzelnen Objektes begründet ist und inwiefern dieser durch die Veränderungen beeinträchtigt wird. Oft lassen sich gute Lösungen finden. Eine Photovoltaikanlage kann beispielsweise an der Straßenansicht stören, auf der Gebäuderückseite aber unproblematisch sein. Auch Anlagen, die nicht oben aufgesetzt werden, sondern bündig im Dach verschwinden oder gar PV-Module in Dachziegelform gibt es.
Nicht zuletzt ist noch ein weiterer Aspekt des Denkmalschutzes auch für den Klimaschutz relevant: Die Energieeinsparungen eines effizienten Neubaus werden oftmals von der Energie „aufgefressen“, die verwendet wurde, um die Baustoffe zu gewinnen oder herzustellen. Wer alte Gebäude erhält und weiternutzt, spart diesen Riesenberg an sogenannter „grauer Energie“. Mit seinem bewahrenden Ansatz ist Denkmalschutz deswegen auch eine Form des Klimaschutzes.