Lebensmittelkontrolle in der KiTa Himmelsschaukel (© Stadt Mönchengladbach)
Nichts für zarte Gemüter
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Lebensmittelkontrolle
Unterwegs mit Lebensmittelkontrolleur Florian Ackens. Ein Bericht vom Außendienst!
Meistens ist Lebensmittelkontrolleur Florian Ackens ein Überraschungsgast. So auch heute: Unangekündigt kommt er in der Kindertagesstätte „Himmelsschaukel“ in Eicken an, in der linken Hand seinen weißen Einweg-Hygieneanzug, auf dem Rücken ein Rucksack mit Laptop, Taschenlampe und Einstichthermometer zur Überprüfung von Kühlware. Außerdem im Gepäck: eine Reizstoffsprühdose zum Eigenschutz für brenzlige Situationen, die bislang aber zum Glück noch nicht eingetreten sind.
Florian Ackens ist einer von neun staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur*innen, die im Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit unter der fachlichen Aufsicht von drei wissenschaftlichen Sachverständigen (zwei Tierärztinnen und ein Lebensmittelchemiker) für die Betriebsüberprüfungen zuständig sind. Der 32-Jährige ist gelernter Braumeister und hat eine zusätzliche zweijährige Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur absolviert.
Die Arbeit ist abwechslungsreich, man gewinnt Menschenkenntnis und jeder Tag sieht anders aus. Allerdings ist der Job nicht unbedingt etwas für zarte Gemüter. Da kann es durchaus auch schon mal hitzig zugehen, wenn wir mit ekelerregenden Situationen konfrontiert werden.
In der Regel schafft er zehn bis 15 Außentermine in der Woche, je nachdem, ob er Kioske auf dem Plan hat oder Großbetriebe, deren Kontrollen deutlich länger dauern. Heute stehen zwei Termine an, nachdem er bereits mehrere Stunden im Innendienst die Termine vom Vortag nachbearbeitet und in einer speziellen Software dokumentiert hat.
„Alles tip-top“ in der KiTa Himmelsschaukel
Auch der heutige Kontrolltag soll wieder Überraschungen mit sich bringen: In der Kita „Himmelsschaukel“ wird er freundlich von einer Erzieherin empfangen. Ganz gezielt findet die Kontrolle zur Mittagszeit statt, weil soeben die Essensausgabe für die Kleinen läuft. 50 Essen für die beiden Kita-Gruppen hat der Caterer geliefert. Artig stehen die Kleinen vor der Essensausgabe mit ihren Tellern Schlange, um die Speisen entgegenzunehmen. An diesem Tag gibt es unter anderem Kartoffelgratin mit Möhrengemüse. Kritisch nimmt Florian Ackens den Wärmewagen aus Edelstahl unter die Lupe, öffnet Kühlschrank und Spülmaschine, hält die Eindrücke mit der Kamera fest und notiert seine Beobachtungen ins Laptop. Schubläden werden inspiziert, Fliegengitter an den Fenstern und Absaug-Fettfilter untersucht. „Alles tip-top“, freut sich Ackens. Außerdem stehen die Personal- und Arbeitshygiene sowie das Schädlingsmonitoring auf dem Prüfstand. Arbeitszeugnisse, Reinigungsintervalle, Gesundheitszeugnisse der Erzieherinnen und Schulungsunterlagen legt die KiTa dem Lebensmittelkontrolleur vor.
Lebensmittelkontrolle als erzieherische Maßnahme
Sein nächster Termin führt Ackens zu einem Imbiss in die Rheydter Innenstadt, der in der Vergangenheit schon auffällig war. In Begleitung der beiden Gastronomen arbeitet Ackens akribisch die Kontrollaufgaben ab – und wird prompt fündig: Mit der Taschenlampe leuchtet er in der im hinteren Bereich des Gastronomiebetriebes gelegenen Küche alle Ecken aus und stößt auf verschmutzte Fugen an Waschbecken, Schwarzschimmel an Leitungen und Lüftungen im Kühlhaus, triefende Fettfilter über dem Gasgrill und unverpacktes Fleisch in den Kühltruhen – um nur einige Mängel aufzuführen. Wenig begeistert ist der Lebensmittelkontrolleur auch über die fehlende Dokumentationspflicht: Nachweise auf Hygienekontrollen und Reinigungsintervalle fehlen wie auch die Gesundheitszeugnisse der beiden Gastronomen, die den Imbiss alleine führen.
Mehr als 2.000 Kontrollen pro Jahr
Im Jahr 2023 wurden in 1.316 Betrieben insgesamt 2.140 Kontrollen durchgeführt. In 236 Betrieben (18 Prozent) wurden dabei zum Teil sogar mehrfach und wiederholt Verstöße festgestellt, die eine formelle Maßnahme wie etwa Verwarnung, Bußgeld oder sogar Strafanzeige nach sich zogen. Aus der Gastronomie waren davon 610 Betriebe mit 973 Kontrollen und davon 144 Betriebe (23 Prozent) mit entsprechend relevanten Verstößen. Dabei wurden 127 Bußgelder verhängt mit einer durchschnittlichen Höhe von 500 Euro. Die Bußgeldhöhen bewegen sich zwischen 100 und 5.000 Euro. In 56 Betrieben wurden sogar noch bei Nachkontrollen relevante Verstöße festgestellt. Zu Betriebsschließungen kommt es, wenn gravierende Mängel festgestellt werden. Sobald die Mängel behoben sind, kann der Betrieb wieder geöffnet werden.
Seinen Job versteht Ackens auch als erzieherische Maßnahme. Einfühlsam versucht er den beiden Gastronomen zu erklären, wie wichtig die Einhaltung der Hygienevorschriften im Sinne des Verbraucherschutzes sind und kündigt entsprechende Informationsschriften an, die er den beiden mit der Dokumentation seines Kontrollgangs in Wort und Bild im Nachgang zukommen lassen will. In der Post befindet sich dann auch eine erneute Ordnungsverfügung und ein Bußgeldbescheid in dreistelliger Höhe. Stilllegen muss er den Gastronomiebetrieb nicht, aber eine Nachkontrolle hat er sich bereits in seinen Terminkalender eingetragen in der Hoffnung, dass bis dann die Missstände behoben sind. „Erstmal muss ich nun im Innendienst alles genauestens protokollieren und dokumentieren. Und morgen stehen schon wieder die nächsten Besuche an – unangemeldet selbstverständlich“.
Von links: Lagerung von Lebensmitteln unter ungeeigneten Bedingungen; Waren ohne deutsche Kennzeichnung; prüfender Blick von Lebensmittelkontrolleur Florian Ackens (© Stadt Mönchengladbach)
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Die Bandbreite der zu überwachenden Betriebe ist riesig und reicht vom Kiosk, über Gastronomiebetriebe einschließlich aller Imbisse wie Fritten- und Dönerstuben bis zu Discountern, Einzelhandelsläden und produzierenden Großgewerbebetrieben mit zum Teil bundesweiten Produktionsstandorten, die aber handelsrechtlich in Mönchengladbach gemeldet sind. Darüber hinaus stehen Probenentnahmen von Bedarfsgegenständen und Kosmetika in Discountern und Geschäften des Einzelhandels auf der Aufgabenliste. Die stichpunktartigen Kontrollen aller rund 1.500 Probenentnahmen im Jahr reichen dabei von Buntstiften, Spielwaren und Piercing-Artikeln und Tätowierfarben bis zur Erotikware. Neben dem Verbraucherschutz ist Florian Ackens Fachbereich auch als Ordnungsbehörde für Tiergesundheit zuständig. Die artgerechte Unterbringung und Haltung von Tieren steht bei den Prüfungen vor Ort im Mittelpunkt.
Mehr dazu finden Sie auf den Seiten des Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit (39)