Die traditionelle Großfamilie ist zunehmend ein Relikt der Vergangenheit. Immer mehr Eltern sind alleinerziehend, und der Anteil berufstätiger Mütter nimmt stetig zu. Um diesen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 die Offenen Ganztagsschulen (OGS) ins Leben gerufen.
In diesen Einrichtungen haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder nach dem Unterricht in einer verlässlichen Umgebung betreuen zu lassen. Die OGS bietet nicht nur ein gesundes Mittagessen, sondern auch Lernzeiten und Hausaufgabenbetreuung sowie ein breites Spektrum an Arbeitsgemeinschaften, in der Regel bis 16.00 Uhr.
Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sind für den Betrieb der OGS verantwortlich. Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte gestalten und strukturieren den Alltag der Kinder auf Grundlage einer fundierten pädagogischen Konzeption, die sich an den Schulprogrammen der jeweiligen Schulen orientiert.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und OGS verfolgt das Ziel, den Kindern optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Ein strukturierter, reibungsloser und harmonischer Tagesablauf sorgt dafür, dass sich die Kinder wohlfühlen und ihre Potenziale entfalten können. Gleichzeitig gibt dies den Eltern die Sicherheit, dass ihre Kinder in guten Händen sind.
In der heutigen Zeit sind Eltern auf verlässliche und dauerhafte Betreuungsangebote angewiesen – sowohl im Grundschulbereich als auch in weiterführenden Schulen. Diese Ganztagsangebote tragen nicht nur zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, sondern fördern auch die Bildungsqualität und Chancengleichheit für alle Kinder.
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Bildung am 28. November 2023 wurden die Kriterien zur Vergabe von OGS-Plätzen angepasst, da sich im Laufe der Jahre die Betreuungsbedarfe der Familien extrem verändert und erhöht haben.
Ab dem Schuljahr 2024/25 wurden folgende Kriterien festgelegt:
1. Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen, unabhängig vom Stundenumfang, wenn Arbeitszeiten und Anreise in den Nachmittagsbereich (ab 13 Uhr) fallen
2. Kinder von doppelt Berufstätigen, unabhängig vom Stundenumfang, wenn Arbeitszeit und Anreise in den Nachmittagsbereich (ab 13 Uhr) fallen
3. Geschwisterkinder in der Kita oder OGS
4. Kinder, um deren wohnortnächste Schule es sich handelt.
Die Reihenfolge ist als Rangfolge zu sehen. In dieser Rangfolge sollen die Kriterien angewandt werden.