Alle öffentlichen Veranstaltungen sind nach dem Erlass vom 15. März 2020 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen verboten.
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind nach dem Erlass vom 15. März 2020 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen verboten. Das gilt grundsätzlich auch für Versammlungen unter freiem Himmel und Demonstrationen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).
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