Das Rathaus der Zukunft mg+ basiert auf einem Ratsbeschluss von 2017 zum strategischen Raumkonzept des städtischen Haushaltssanierungsplanes (HSP). Denn obwohl für den hochmodernen Neubau am Rheydter Marktplatz Investitionen erforderlich sind, lässt sich durch das Projekt langfristig Geld sparen und der Haushalt entlasten. Der Grund: Ein Großteil der Stadtverwaltung wird im neuen Standort unterkommen. Bislang ist die Verwaltung auf 26 Standorte verteilt, von denen etwa die Hälfte im städtischen Eigentum ist. Unterhaltungskosten, notwendige Instandsetzungen und Sanierungen sowie Mietzahlungen für die externen Anmietungen entfallen durch den Neubau. Als dezentrale Standorte bleiben das Rathaus Abtei, die Bezirksverwaltungsstellen, das Vitus-Center und das Verwaltungsgebäude Wilhelm-Strauß-Straße erhalten. Auch die Stadttöchter EWMG, WFMG und WohnBau Mönchengladbach werden nicht weiter bei den Planungen für das Rathaus der Zukunft berücksichtigt, weil sich das wirtschaftlich nicht lohnt.
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Aktueller Sachstand
Stadt stellt Rathaus-Projekt auf Stand-by
Herzlich Willkommen auf der Internetseite zum Rathaus der Zukunft mg+! Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung das Projekt im März 2023 vorerst gestoppt hat. Hintergrund ist die allgemeine Entwicklung von Baukosten und Zinsen. Die Planung zum Rathaus der Zukunft mg+ wird bis zum Ende der Leistungsphase 3 fortgesetzt und dann vorläufig auf „Stand by“ gestellt. Mit einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen wird nach den Sommerferien 2023 gerechnet, wenn das exakte Ergebnis der Kostenberechnung vorliegt, die derzeit im Zuge der laufenden Leistungsphase 3 erfolgt.
Zur Pressemitteilung der Stadt
Fragen und Antworten zum Projekt-Stand-by
Sachstandsbericht zum Rathaus der Zukunft mg +
Ratsbeschlüsse und Ziele
Die wichtigsten Ziele einer Modernisierung und Zentralisierung der Verwaltung
- Nachhaltige Einsparungen von Raum- und Energiekosten
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Raumeffizienz (optimale Flächenausnutzung, zielgerichteter Personaleinsatz, niedrigere Betriebs- und Energiekosten durch innovative Bauweise, Senkung des Krankenstandes durch gesündere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem „gesunden“ Gebäude
- Barrierefreiheit
- Veräußerung von nicht mehr benötigten Flächen und Einsparung von Mietzahlungen für Fremdobjekte
- Besserer Dienstleistungsservice (Neue Servicekonzepte mit Infostationen, Frontoffice-Bereichen mit Quickservice und Beratungsbüros), Digitalisierung, Online-Service, persönliche Kundenkontakte, Komprimierung der Organisationseinheiten an einem Standort)
- Die Stadtverwaltung Mönchengladbach als attraktive und familienfreundliche Arbeitgeberin: Moderne, attraktive und flexible Arbeitsmodelle, Betriebs-Kita
Die Ratsbeschlüsse
Weitere Vorgehensweise im Projekt
Beschlossen wird hier unter anderem, dass die Varianten A+D realisiert werden sollen, also eine Kernsanierung des Karstadt- und ein Neubau des Sparkassen-Gebäudes.
- Beratungsvorlage 1034/X
Weitere Vorgehensweise im Projekt
Der Rat beschließt unter anderem, dass die Stadtteilbibliothek einbezogen werden soll. Auch ein Immobilienankauf von der EWMG ist Bestandteil der Beschlussfassung.
- Beratungsvorlage 0008/X
Wettbewerb, Wirtschaftsplan, Haushalt
Der Rat setzt sich mit dem Wettbewerbsergebnis auseinander, aber auch mit finanziellen Fragen rund um das Projekt.
Gründung einer EäE
Der Rat beschließt, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (EäE) Rathaus der Zukunft mg+ zu gründen.
- Beratungsvorlage 3951/IX
Wirtschaftlichkeit, Raumbedarf etc.
Der Rat fällt diverse Beschlüsse zum Rathaus der Zukunft mg+.
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Beratungsvorlage 3482/IX)
- Rathaus und Verwaltung der Zukunft mg+, (Beratungsvorlage 3480/IX)
- Raumbedarfsplanung (Beratungsvorlage 3483/IX)
- Wettbewerbsverfahren (Beratungsvorlage 3484/IX)
- Ermittlung der optimalen Organisationsstruktur für den Bau des neuen Rathauses (Beratungsvorlage 3514/IX)
- Digitalisierungsstrategie (Beratungsvorlage 3476/IX)
Grundsatzbeschluss
Der Rat beschließt die Grundlagen für einen Wettbewerb zum Rathaus-Neubau in Rheydt. Das Projekt leitet sich aus der „Entwicklung eines strategischen Raumkonzeptes“ ab, die schon zuvor Bestandteil des Haushaltssanierungsplans war (HSP-Maßnahme 2012-0139):
- Beratungsvorlage 2120/IX