Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

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Häufig gestellte Fragen rund um den Anliegen-Melder

Wir bieten diesen Service für die angegebenen Kategorien im gesamten Stadtgebiet Mönchengladbach für städtische Flächen und Gebäude an.

Bei anderen Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z.B. Privat, Gewerbe, Hochschule, Deutsche Bahn, etc) bzw. bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen direkt an die entsprechenden Eigentümer. Aus Datenschutzgründen können wir zu Eigentumsverhältnissen von z.B. Grundstücken oder Fahrzeugen keine Angaben machen.

Wir bieten derzeit 3 Kategorien an, arbeiten jedoch an einer Ausweitung des Angebots.

Bitte melden Sie KEINE Notfälle und Hinweise auf Gefährdungen
In dringenden Notfällen bzw. einer akuter Gefährdung wenden Sie sich bitte sofort telefonisch direkt an die Polizei (110) bzw. Feuerwehr (112).

Allgemeine Meinungsäußerungen oder Vorschläge ohne Bezug auf ein konkretes Anliegen können Sie als EMail an buergerdialog@moenchengladbach.de senden.

Für Anliegen, die einen weiteren Dialog erfordern, können Sie sich an das Team Bürgerdialog der Stabsstelle Presse und Kommunikation wenden.

Ihr Anliegen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerdialogs beantwortet und/oder an die betreffenden Fachbereiche gesendet.  Die Bearbeitung erfolgt dann von dort.

Sie können den Stand der Bearbeitung in der Kartenansicht abrufen.

Der Bürgerdialog entscheidet, ob und wie nicht veröffentlichte Anliegen beantwortet werden.

Unbearbeitet
Ihr Anliegen wurde noch nicht in die Bearbeitung aufgenommen.

In Bearbeitung
Das Anliegen wurde in der Stadtverwaltung gelesen und/oder zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Abgegeben
Das Anliegen wurde an einen weiteren Partner zur Kenntnisnahme oder Bearbeitung übergeben. Auf dieser Seite erhalten Sie keine weiteren Informationen zum Bearbeitungsstand.

Erledigt
Ihr Anliegen wurde erledigt. 

Nicht Aufgabe der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung kann nur öffentlich-rechtliche Anliegen bearbeiten. Eine privatrechtliches Einschreiten ist nicht möglich. Sie darf keine privatrechtliche Rechtsberatung vornehmen.

Archiv
Zur besseren Übersichtlichkeit werden geschlossene Anliegen bzw. nicht lösbare Anliegen (unklarer Inhalt, fehlende Ortsangabe oder falsche bzw. nicht vorhandene Kategorie im Leistungsangebot) in das Archiv verschoben.

Nein, Ihr Name und die Kontaktangaben werden nicht veröffentlicht. Diese Daten werden außerdem 4 Wochen nach Beendigung des Anliegens (Abgegeben, Erledigt, Nicht Aufgabe der Stadtverwaltung / Archiv) gelöscht. Bitte beachten Sie, dass aber die Angaben zu Ihrem Anliegen (im Formular grün hinterlegte Felder) ggfs. öffentlich sind.

Dieses Onlineangebot verknüpft konzeptionell ein konkretes Bürgeranliegen mit einer gesetzlich geregelten Zuständigkeit der Stadtverwaltung.