Die Stadt Mönchengladbach schränkt weiterhin den Publikumsverkehr und die Kundenkontakte in den Verwaltungsgebäuden ein.
Die Stadt Mönchengladbach schränkt weiterhin den Publikumsverkehr und die Kundenkontakte in den Verwaltungsgebäuden ein.
FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden
Wegen der immer noch hohen Inzidenzen und der angespannten Infektionslage in Mönchengladbach hält die Stadt Mönchengladbach die FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden aufrecht.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungsbeurteilung macht die Verwaltung dafür von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die Regelung gilt für alle Besucher:innen und Dienstkräfte.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung (19.03.) entfallen ab sofort die bisherigen Zugangsbeschränkungen bei der Sportausübung im Freien. Es können somit auch nicht immunisierte Personen wieder ohne Negativtestnachweis an der Sportausübung teilnehmen.
Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt weiterhin die 3G-Regel, d.h. es ist entweder ein Nachweis über eine Immunisierung oder ein gültiger Negativtest erforderlich. Für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen bleibt ebenso die 3G-Regel bestehen.
Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen, wird weiterhin um Einhaltung der bereits bekannten Hygiene- und Infektionsschutzregeln (AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Masken) gebeten.
Ein Termin für die Meldestellen Rathaus Rheydt und Vitus-Center kann für die folgenden Dienstleistungen hier onlinevereinbart werden:
Schriftliche zu erledigende Leistungen können per Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de eingereicht werden:
Die Außenstellen Rheindahlen, Hardt, Neuwerk, Odenkirchen, Giesenkirchen, Wickrath sind eingeschränkt geöffnet. Der notwendige Termin für den Besuch der Außenstellen kann telefonisch unter den Rufnummern 02161 25 56789vereinbart werden. Die Rufnummern sind montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar.
Bei Fragen und konkreten Anliegen steht Ihnen der Bürgerservice auch unter folgenden Mailadressen und Telefonnummern zur Verfügung:
Bürgerservice-Hotline:
02161 25 56789
Fragen zu den Themen Meldeangelegenheiten, deutsche Ausweisdokumente, Führungszeugnisse,Standesamt und Ausländerangelegenheiten. Keine Terminvereinbarung.
Standesamt:
Ausländerbehörde:
Einwohnermeldeangelegenheiten:
Fachbereich Bürgerservice ab sofort unter einheitlicher Servicenummer telefonisch besser erreichbar Unter der Hotline 02161/25-56789 konnte man bisher den Fachbereich Bürgerservice zu Fragen rund um die Thermen Meldeangelegenheiten, deutsche Ausweisdokumente oder Führungszeugnisse erreichen. Ab sofort erhalten die Bürger*innen unter dieser Nummer auch Informationen zu den Themen des Standesamtes sowie Ausländerangelegenheiten. Sollte ein Anliegen nicht sofort geklärt werden können, wird ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden zugesichert. Unter der Rufnummer erfolgt jedoch keine Terminvergabe.
Termine für persönliche Vorsprachen im Fachbereich Bürgerservice können auf folgenden Wegen vereinbart werden:
Einwohnermeldeangelegenheiten: Rathaus Rheydt und Vitus-Center online über die städtische Webseite www.stadt.mg/termin, Außenstellen unter den Rufnummern 0162-7194129 und 0173-6729257, Standesamt: unter der Rufnummer 25-53265, Ausländerbehörde: unter der Rufnummer 25-53180. |
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten.
Hier geht es zur Online-Terminvergabe.
Über die Terminhotline 02161/686 4510 können Sie während der Öffnungszeiten ebenfalls Termine für Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbart werden.
Wir bitten aus Gründen des Infektionsschutzes dringend um bargeldlose Zahlung der anfallenden Gebühren z.B. durch EC-Kartenzahlung.
Von der Stadtverwaltung angeforderte Unterlagen oder Anträge sollten so weit wie möglich nicht persönlich abgeben, sondern auf dem Postweg gesendet werden.
werden wieder regulär durchgeführt. Weitere Informationen hier
Falls das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet, erhalten Sie bei Bedarf eine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber. Teilen Sie dies bitte den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes mit, wenn diese Sie anrufen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Bescheinigung über eine angeordnete Quarantäne erst zum Ende des Quarantänezeitraums ausgestellt werden kann. Die Bescheinigung wird nach der Ausstellung zeitnah per Post versendet. Der Postversand kann aktuell mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Der Anspruch auf eine Quarantänebescheinigung besteht auch, wenn eine Quarantäne nach einem längeren Auslandsaufenthalt angeordnet wurde.
Die mit dem Standesamt Mönchengladbach vereinbarten Eheschließungen finden weiterhin statt, allerdings mit folgenden Einschränkungen: